DGUV Grundsatz 308-009 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Räumlichkeiten

Für den theoretischen Teil der Qualifizierung sollte ein Schulungsraum mit folgenden Gegebenheiten zur Verfügung stehen:

  • ausreichende Größe (vorzugsweise sollten die Tische in U-Form platziert sein)

  • gut zu klimatisieren (Heizungs- und Lüftungsmöglichkeit)

  • ruhig (keine Verkehrs-, Gebläse- oder Maschinengeräusche)

  • ausreichend beleuchtet

  • gut zu verdunkeln (für Filme, Präsentationen)

Für den praktischen Teil der Qualifizierung sollte eine Fläche mit folgenden Gegebenheiten zur Verfügung stehen. Die Fläche sollte

  • ausreichend groß (mindestens 500 m2/Teleskopstapler) sein,

  • gegenüber dem betrieblichen Verkehr abgesichert sein und

  • die Durchführung von Stapel- und Kranübungen mit ausgefahrenem Teleskoparm ermöglichen.

Allgemeine Anforderungen:

  • WC

  • Erste-Hilfe-Ausstattung