DGUV Information 250-105 - Leitfaden für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen zur Ausstattung für die betriebsärztliche Tätigkeit

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Abschnitt 2 - Einleitung

Die in diesen Empfehlungen enthaltenen Mindestanforderungen sind unter Berücksichtigung der Betriebsart zu ergänzen.

Bestehen besondere Betriebsverhältnisse, sind die Anforderungen entsprechend § 1 und § 2 Abs. 1 ASiG anzupassen. Die Vorschriften über die Sicherstellung der Ersten Hilfe bleiben unberührt.

Räume müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik für medizinisch genutzte Räume entsprechen und insbesondere gegenüber Außengeräuschen, Vibrationen, Strahlen, Stäuben, Gasen und Dämpfen sowie anderen störenden Einflüssen abgesichert sein. Darüber hinaus sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu berücksichtigen. Einrichtungen, Geräte und Mittel müssen dem Stand der medizinischen Technik entsprechen. Die allgemein anerkannten Regeln der medizinischen Hygiene sind einzuhalten.