DGUV Information 250-101 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 5 - Besonderheiten in Kleinbetrieben

Der Kleinbetrieb ist durch flache Hierarchien mit kurzen Kommunikationswegen gekennzeichnet. Dies erleichtert zwar die Etablierung schlanker Arbeitsschutzstrukturen ohne langwierige Abstimmungsprozesse. Dieser Effekt wird jedoch durch die begrenzten zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen abgeschwächt, was sich bei einem breiten Spektrum an Gefährdungen ungünstig auswirkt.

Deshalb ist ein zielgerichtetes Vorgehen für eine umfassende Gefährdungsbeurteilung mit einem engen Zeitplan besonders wichtig. Für einen Kleinbetrieb ist es besonders wichtig, potentielle Störungen des Arbeitsablaufs sowie (arbeitsbedingte) Erkrankungen der Beschäftigten zu vermeiden, da sich personelle Engpässe und nicht nutzbare Kompetenz von Beschäftigten besonders negativ auf den Produktionsprozess auswirken. Gegebenenfalls müssen zunächst grundsätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes, wie zum Beispiel

  • Organisation der Ersten Hilfe,

  • Brandschutz,

  • Unterweisungen,

  • Persönliche Schutzausrüstung,

etabliert werden. Erst danach wird eine umfassende GB durchgeführt. Eine besondere Herausforderung stellen hierbei ortsvariable und mobile Arbeitsplätze, Alleinarbeitsplätze, Arbeitsplätze in der Zeitarbeit und prekäre Arbeitsverhältnisse dar.