DGUV Information 250-101 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Beratung des Unternehmens bei der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 4.3 - 3 Wie können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen?

Die GB ist gemeinschaftlich nach den oben aufgeführten Handlungsschritten durchzuführen. Durch die Betriebsärztinnen und -ärzte werden sowohl für die möglichen gesundheitlichen Gefährdungen oder Belastungen als auch für die Beurteilung des Risikos und für die Festlegung und Realisierung von Maßnahmen die medizinischen Kenntnisse und Informationen beigesteuert. Dies sind

  • Informationen über gesundheitliche Auswirkungen tätigkeitsbezogener Belastungen,

  • arbeitsmedizinische Vorsorge,

  • Erkenntnisse aus Wiedereingliederung und Umsetzungsmaßnahmen,

  • Erkenntnisse aus Gesundheitsberichten und Berufskrankheiten.

Einen Überblick zu konkreten Hinweisen für Umfang und Inhalt arbeitsmedizinischen Handelns gibt die Übersicht "Arbeitsmedizinische Informationen für die Gefährdungsbeurteilung" im Anhang.