DGUV Grundsatz 300-002 - Grundsätze für die Beratung auf Messen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4 - 4 Abschluss der Messeberatung

Eine Auswertung der Messeberatung soll als Abschlussbesprechung oder im Nachgang an die Messe erfolgen, um Erfahrungen auszutauschen und Entwicklungen gegenseitig bekannt zu machen. Themen der Auswertung sind z.B.:

  • Produkte und Beratungsergebnisse

  • Stand der sicherheits- und gesundheitsschutzbezogenen Produkteigenschaften im Vergleich zu früheren Ausstellungen

  • Beachtung neuer Produktanforderungen

  • Entwicklungstendenzen und Neuerungen

  • Beispielhafte Schutzvorrichtungen oder Arbeitserleichterungen

  • Typische Mängel hinsichtlich der sicherheits- oder gesundheitsschutzbezogenen Eigenschaften

  • Optimierungsmöglichkeiten für die Messeberatung.

Das federführende Sachgebiet stellt sicher, dass die zuständigen Fachbereiche und Sachgebiete über die Auswertungsergebnisse informiert werden. Das federführende Sachgebiet informiert die DGUV über die Anzahl der besuchten/beratenen Aussteller.

Die Beteiligten entscheiden im eigenen Ermessen über eine Weitergabe von Informationen über gravierende Mängel an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden.

Die DGUV fördert den regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den an der Messeberatung Beteiligten.