DGUV Grundsatz 300-002 - Grundsätze für die Beratung auf Messen

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Abschnitt 3 - 3 Durchführung der Messeberatung

Die Messeberatungsteams bieten ihre Beratung den Ausstellern an, die Beratung setzt immer das Einverständnis der Aussteller voraus.

In Zusammenhang mit der Beratung kann auf die Möglichkeit einer Prüfung und Zertifizierung von Arbeitsmitteln, Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstungen, z. B. durch die Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test, hingewiesen werden.

Hat ein Messeberatungsteam bei einem Produkt hinsichtlich seiner sicherheits- oder gesundheitsschutzbezogenen Eigenschaften Bedenken, wird der Aussteller darauf aufmerksam gemacht und es können Hinweise zur Verbesserung gegeben werden.