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Abschnitt 3.9 - 3.9 Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung

Die Ausbildung ist durch eine Prüfung abzuschließen, wobei gegebenenfalls zwischen der Fachkunde für die Messung und der für die Gefährdungsbeurteilung unterschieden werden kann.

Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

Über den Nachweis der Fachkunde wird den Teilnehmenden vom Lehrgangsträger eine Bescheinigung ausgestellt (Muster siehe Anhang 1).