DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

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Abschnitt 3.8 - 3.8 Persönliche Schutzmaßnahmen

(empfohlener Umfang: 1-2 Lehreinheiten)

  • Arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge

  • Arten von Gehörschutz

  • Auswahl von geeignetem Gehörschutz (auch Überprotektion/Signalhörbarkeit)

  • Qualifizierte Benutzung

  • Regelmäßige Überprüfung des verwendeten Gehörschutzes und seiner Wirksamkeit

  • Gehörschutz für Personen mit Hörminderung/Einsatz von Hörgeräten am Arbeitsplatz