Abschnitt 3.7 - 3.7 Technische und organisatorische Schallschutzmaßnahmen
(empfohlener Umfang: mindestens 2 Lehreinheiten)
Rangfolge von Lärmminderungsmaßnahmen
(Technische/Organisatorische/Persönliche - TOP)
Gliederung von Lärmminderungsmaßnahmen:
Maßnahmen an der Quelle/auf dem Übertragungsweg/am Einwirkungsort/Alternative Arbeitsverfahren
Auswahl und Beschaffung lärmarmer Maschinen und Arbeitsmittel
Konstruktive Maßnahmen
Kapselung
Abschirmung
Raumakustische Maßnahmen/Raumakustische Kennwerte
Organisatorische Maßnahmen
Festlegen von Lärmbereichen
Erstellen von Lärmminderungsprogrammen
Unterweisung