DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Technische und organisatorische Schallschutzmaßnahmen

(empfohlener Umfang: mindestens 2 Lehreinheiten)

  • Rangfolge von Lärmminderungsmaßnahmen

    (Technische/Organisatorische/Persönliche - TOP)

  • Gliederung von Lärmminderungsmaßnahmen:

    Maßnahmen an der Quelle/auf dem Übertragungsweg/am Einwirkungsort/Alternative Arbeitsverfahren

  • Auswahl und Beschaffung lärmarmer Maschinen und Arbeitsmittel

  • Konstruktive Maßnahmen

  • Kapselung

  • Abschirmung

  • Raumakustische Maßnahmen/Raumakustische Kennwerte

  • Organisatorische Maßnahmen

  • Festlegen von Lärmbereichen

  • Erstellen von Lärmminderungsprogrammen

  • Unterweisung