DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

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Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
(DGUV Grundsatz 309-010)

Grundsatz

ccc_3474_as_2.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2022

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Änderungshinweise zur letzten Ausgabe von 2015:

Anpassung an die Aktualisierungen der angegebenen Quellen

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Anwendungsbereich1
Anforderungen an fachkundige Personen2
Ausbildung3
Allgemeines3.0
Lärmschutzvorschriften, Normen und Richtlinien3.1
Akustische Grundlagen/Grundbegriffe3.2
Lärmwirkungen3.3
Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung3.4
Schallmessgerätetechnik3.5
Ermittlung der Lärmexposition3.6
Technische und organisatorische Schallschutzmaßnahmen3.7
Persönliche Schutzmaßnahmen3.8
Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung3.9
Anforderungen an die Schulungsstätte und die Ausbilderinnen/Ausbilder4
Muster einer Bescheinigung zur Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 309-010Anhang 1
Empfohlene Ausbildungsinhalte für die Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bzw. zur Durchführung von Lärmmessungen nach LärmVibrationsArbSchVAnhang 2