DGUV Information 213-500 - Allgemeiner Teil - Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 4.5 - 4.5 Messunsicherheit der analytischen Bestimmung

Zur Berechnung der kombinierten Messunsicherheit der analytischen Bestimmung werden die Beiträge aus Kalibrierung und aus der Aufarbeitung, abgeschätzt aus statistischen Daten aus der Validierung der Methode, getrennt betrachtet und anschließend zur kombinierten analytischen Messunsicherheit zusammengefasst.

4.5.1
Messunsicherheit der Kalibrierung

Die Messunsicherheit der Kalibrierung wird von der Reinheit der Referenzsubstanzen, der Genauigkeit von Wägung, Dosierung und Volumen bei der Herstellung der Kalibrierlösungen sowie der anschließenden analytischen Bestimmung mit der Aufstellung der Kalibrierfunktion bestimmt.

Für die Referenzsubstanzen wird eine Reinheit größer 98 % gefordert. Diese Schwankungsbreite führt zu einer Messunsicherheit von 1,2 %.

Genauigkeit und Richtigkeit der Wägung und Dosierung mit den Verdrängerpipetten wurden aus den entsprechenden Kontrollkarten ermittelt und liegen jeweils unter 0,2 %. Die Fehlergrenze für die Volumengenauigkeit von 10-ml-Kolben liegt nach den Spezifikationen der Hersteller in der Regel bei maximal 0,4 %. Für Injektionsspritzen liegen Streubereich und Abweichung jeweils bei 1 %. Summiert man diese Abweichungen, so ergibt sich eine kombinierte Messunsicherheit von ca. 1,2 %.

Für Abweichungen von der Kalibrierfunktion werden nach DIN EN 1076, Abschnitt B 6.4 [14] für die zufällige Messunsicherheit 2 % angesetzt.

Für die Messwertdrift kann die erlaubte Abweichung vom Sollwert in der Kontrollkarte zur Überprüfung der Kalibrierung übernommen werden.

4.5.2
Messunsicherheit des Analysenverfahrens

Zur Berechnung der kombinierten Messunsicherheit der Aufarbeitung werden die bei der Validierung des Analysenverfahrens angefallenen Daten sowie die Vorgaben für die Überprüfung von Durchbruch und Lagerstabilität verwendet.

Der Beitrag der Aufarbeitung der Proben im Labor wird abgeschätzt über die bei der Validierung beobachtete Reproduzierbarkeit der Ergebnisse bei der Bestimmung der Wiederfindung bei drei Konzentrationen. Es wird der Mittelwert der ermittelten Standardabweichungen verwendet.

Der systematische Fehler des Analysenergebnisses wird durch die Einrechnung der Wiederfindungen vermieden. Erhält man bei den untersuchten Validierkonzentrationen unterschiedliche Wiederfindungen, muss diese Schwankung als Beitrag zur Messunsicherheit berücksichtigt werden. Die Differenz der Wiederfindungen vom größten zum kleinsten Wert dividiert durch (Wurzel)3 (Rechteckverteilung) ergibt diesen Beitrag zur Messunsicherheit.

Bei der Validierung wird davon ausgegangen, dass kein Durchbruch für die untersuchte Substanz stattfand, wenn weniger als 5 % der auf der ersten Sammelphase abgeschiedenen Menge auf der dahinter angeordneten zweiten Sammelphase zu finden ist. Dieser bei der Validierung erlaubte Durchbruch muss als mögliche Messunsicherheit bei der Ermittlung des Analysenergebnisses berücksichtigt werden. Ebenso wird davon ausgegangen, dass die Lagerfähigkeit gegeben ist, wenn bei der Überprüfung nach den festgelegten Zeitintervallen mehr als 90 % der zu Beginn dotierten Menge an Substanz wiedergefunden wird. Analog muss der erlaubte Fehlbetrag bei der Ermittlung des Ergebnisses berücksichtigt werden. Da in beiden Fällen eine Rechteckverteilung vorliegt, muss jeweils der erlaubte Prozentsatz durch (Wurzel)3 dividiert werden.

Weitere detaillierte Informationen zur Messunsicherheit im Allgemeinen und zu deren Minimierung sind in [33] zu finden.