DGUV Information 213-500 - Allgemeiner Teil - Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Messunsicherheit der Probenahme

4.4.1
Probenahme zur Bestimmung dampf- oder gasförmiger Stoffe in der Luft

Bei der pumpenbetriebenen Probenahme sind im Hinblick auf das Probeluftvolumen als Unsicherheitsquellen die Durchflussrate, die Stabilität des Pumpendurchflusses und die Probenahmedauer zu berücksichtigen.

Wenn zur Bestimmung der Durchflussrate im Bereich von 0 bis 250 ml/min ein Durchflussmesser, wie z. B. der Gilibrator, verwendet wird, ergibt sich nach DIN EN 482, Anhang C [5] für die Richtigkeit eine Unsicherheit von 0,4 % bei einer Reproduzierbarkeit von 0,35 % für zehn Messungen. Für die Unsicherheitskomponenten bei Verwendung eines Trockenkolbendurchflussmessers, wie z. B. dem DryCal, müssen im Bereich von 0,5 bis 5 l/min als Unsicherheiten für Richtigkeit und Reproduzierbarkeit 0,59 und 0,26 % berücksichtigt werden.

Die Durchflussraten von Pumpen, die für die personenbezogene Probenahme eingesetzt werden, werden elektronisch so geregelt, dass der Fluss unabhängig von Änderungen des Gegendrucks konstant bleibt. Die DIN EN 1232 [16] fordert, dass sich der eingestellte Volumenstrom um nicht mehr als 5 % vom ursprünglich eingestellten Wert ändert. Unter der Annahme einer rechtwinkligen Wahrscheinlichkeitsfunktion beträgt somit der zulässige Höchstwert für die dazugehörige Messunsicherheit 2,9 %.

Für die Probenahmedauer wird angenommen, dass die Pumpe mit einer Genauigkeit von einer Minute selbstständig abschaltet. Dies bedeutet für eine zweistündige Probenahmedauer unter der Annahme einer Rechteckverteilung eine Messunsicherheit von 0,5 %.

Kombiniert man diese 3 Messunsicherheiten, so ergibt sich als kombinierte Messunsicherheit für die Probenahme von Gasen und Dämpfen ein Wert von 3 %. Dieser Wert kann sowohl für eine zweistündige wie auch eine achtstündige Probenahme angesetzt werden.

4.4.2
Probenahme zur Bestimmung von partikelförmigen Stoffen in der Luft

Für die Unsicherheit der Probenahme von Aerosolen oder partikelförmigen Stoffen in der Luft sind neben der bereits für die Probenahme gasförmiger Stoffe zu berücksichtigenden Unsicherheit (siehe Kapitel 4.4.1) zusätzlich die Beiträge für die Abweichung zur Konvention DIN EN 481 [4] sowie zum Transport und zur Lagerung zu berücksichtigen.

Der Beitrag zur Unsicherheit durch die mögliche Abweichung von der Sammelkonvention (unterschiedliches Abscheideverhalten des Probenahmesystems von der Konvention) für einatembare Stäube wird nach DIN EN 13890, Annex D [31] mit 7,5 % angesetzt. Für die Abweichung bei der Probenahme von Alveolarstäuben wird nach DIN EN 13890, Annex B 3.4.2 [31] eine Messunsicherheit von 11,0 % abgeschätzt. Mögliche Verluste bei Transport und Lagerung müssen bei der Berechnung der Unsicherheit nach der DIN EN 13205, Abschnitt 4.1 [32] mit 2,9 % berücksichtigt werden.

Damit ergibt sich als kombinierte Unsicherheit für die Probenahme von einatembaren bzw. alveolengängigen Stäuben ein Betrag von 8,6 % bzw. 11,8 %.