Abschnitt 6.4 - 6.4 Kosten
Das Unternehmen ist verpflichtet, die Kosten der Vorsorge und der erforderlichen Schutzimpfungen zu tragen, da diese wegen erhöhter arbeitsbedingter Infektionsgefahr nötig sind.
Der Unfallversicherungsträger oder die Krankenversicherung übernehmen diese Kosten nicht.