DGUV Information 203-084 - Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information gilt für Tätigkeiten zur Aufbereitung von Wäsche und Textilien, von der gemäß Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefahr für die Beschäftigten ausgeht, die gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Diese Wäsche kann potentiell infektiöses Material enthalten, das bei entsprechender Exposition zu einer Infektion führen kann.

Hierunter fällt vor allem der Umgang mit benutzter Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege, die mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen behaftet ist.

Im Anwendungsbereich eingeschlossen sind Tätigkeiten, die der Ver- und Entsorgung oder der Aufrechterhaltung des Betriebes der oben genannten Bereiche dienen. Darunter fallen Sammeln, Transport und Aufbereitung der Textilien.

Mit dieser DGUV Information kann auf die branchenbezogenen Erfahrungen der Berufsgenossenschaft aus Ermittlungen in Betrieben, Auswertung des Berufskrankheiten-Geschehens und Kenntnis der einschlägigen Literatur zurückgegriffen werden. Sie hilft, die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) [2] und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) [3] für infektionsgefährdende Tätigkeiten in Wäschereien umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutzimpfungen.