Abschnitt 6 - 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei Tätigkeiten mit benutzter Wäsche kann trotz aller Vorsichtsmaßnahmen eine Infektionsgefährdung bestehen. Deshalb muss die Unternehmensleitung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen.
Dafür gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) [3].