DGUV Information 201-054 - Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten

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Abschnitt 2.6 - 2.6 Montageanweisung/Verlegeanleitung

2.6.1
Sind bei Dach- oder Holzbauarbeiten Montagearbeiten auszuführen, bei denen besondere sicherheitstechnischen Angaben erforderlich sind, hat der Unternehmer eine schriftliche Montageanweisung zu erstellen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben, einschließlich der vom Planer und vom Koordinator nach Baustellenverordnung getroffenen Festlegungen, enthält.

Die Montageanweisung muss an der Montagestelle vorliegen.

Besondere sicherheitstechnische Angaben bei Holzbauarbeiten können z. B. erforderlich sein, bei der Montage von

  • Nagelplattenbindern,

  • Ingenieurholzbaukonstruktionen,

  • Brückenbauwerken,

  • Sonderkonstruktionen.

Erforderlicher Bestandteil der Montageanweisung sind Angaben z. B. über

  • Begehbarkeit von Bauteilen,

  • Gewichtsangaben der Bauteile,

  • Lagern und Zwischenlagerung der Bauteile,

  • Lage und Anzahl der Aussteifungen,

  • Mindestauflagertiefe,

  • zulässige Auflast auf die Unterkonstruktion bei der Lagerung der Bauteile,

  • Anschlagen und Transportieren der Bauteile,

  • erforderliche Geräte und Montagehilfsmittel,

  • Öffnungen,

  • Einbaustellen und soweit erforderlich Montagerichtung,

  • Einrichtung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen für die Montage der Bauteile,

  • Absturzsicherungen,

  • geeignete Anschlagpunkte für die Verwendung von PSA gegen Absturz

    oder

  • Gefahrbereiche nach Abschnitt 2.8.

Angaben der Montageanweisung können auch in Verlege- und Ausführungsplänen enthalten sein.

ccc_3468_01.jpgSiehe § 17 der DGUV Vorschrift 38/39 "Bauarbeiten"

2.6.2
Sind bei Dach- oder Holzbauarbeiten Verlegearbeiten auszuführen, bei denen besondere sicherheitstechnischen Angaben erforderlich sind, hat der Unternehmer eine schriftliche Verlegeanweisung auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen. Dies kann auch die Verlegeanleitung des Herstellers sein. Die sicherheitstechnischen Angaben des Herstellers sind zu berücksichtigen.

Besondere sicherheitstechnische Angaben bei Dacharbeiten können z. B. erforderlich sein, beim Verlegen von

  • Wärmedämmplatten,

  • Unterdeckplatten

    oder

  • Lichtbändern.

Erforderlicher Bestandteil der Verlegeanleitung sind Angaben z. B. über

  • Begehbarkeit,

  • Durchsturzsicherheit,

  • Mindestauflagertiefe,

  • Anschlagen und Transportieren der Bauteile,

  • erforderliche Geräte und Montagehilfsmittel,

  • Öffnungen,

  • Einrichtung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen für das Verlegen der Bauteile,

  • Absturzsicherungen,

  • geeignete Anschlagpunkte für die Verwendung von PSA gegen Absturz.