DGUV Information 201-054 - Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Verwendung von Eintreibgeräten

Auf Baustellen kommen Eintreibgeräte mit dem Sicherungssystem "Einzelauslösung mit Sicherungsfolge" oder "Einzelauslösung mit Auslösesicherung" zum Einsatz.

Eintreibgeräte, die mit dem Auslösesystem "Kontaktauslösung" oder "Dauerauslösung" ausgestattet und mit der unter Abbildung 22 dargestellten Plakette gekennzeichnet sind, dürfen auf Baustellen mit wechselnden Arbeitsplätzen, sofern der Arbeitsplatzwechsel über Treppen, Leitern und leiterähnliche Konstruktionen erfolgt, insbesondere bei Arbeiten auf Schrägdächern und auf Gerüsten, nicht eingesetzt werden.

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Abb. 22 Aufkleber für Eintreibgeräte