DGUV Information 201-054 - Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten

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Abschnitt 5.1 - 5 Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen
5.1 Elektrische Betriebsmittel

Werden bei Dach-.und Holzbauarbeiten elektrische Betriebsmittel mit Netzanschluss verwendet, müssen diese über besondere Anschlusspunkte betrieben werden.

ccc_3468_01.jpgSiehe
  • TRBS 2131 "Elektrische Gefährdungen",

  • DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen".

Elektrische Betriebsmittel sind z. B. elektrisch betriebene Bauaufzüge und Bohrmaschinen.

Als besonderer Anschlusspunkt bei Dach- und Montagearbeiten gelten

  • Baustromverteiler,

  • Kleinstbaustromverteiler,

  • Schutzverteiler,

    oder

  • ortsveränderliche Schutzeinrichtungen.

Kleinstbaustromverteiler spiegeln nicht mehr den Stand der Technik wieder und sind in der praktischen Anwendung nur noch selten zu finden.

Kleinstbaustromverteiler mit wirksamer eigener Erdungsmaßnahme, Schutzverteiler oder ortsveränderliche Schutzeinrichtungen (beide mit PRCD und erweitertem Schutzumfang) dürfen an Steckvorrichtungen ortsfester Anlagen betrieben werden und eignen sich besonders für kleine Baumaßnahmen.

Werden frequenzgesteuerte elektrische Betriebsmittel eingesetzt, muss der Baustromverteiler allstromsensitive FI-Schutzeinrichtung besitzen.

ccc_3468_01.jpgSiehe DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen".