DGUV Information 201-054 - Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Arbeitsplätze und Verkehrswege

4.2.1
Nicht durchsturzsichere Bauteile dürfen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Absturzsicherung nur auf tragfähigen Lauf- und Arbeitsstegen betreten werden, diese Stege müssen mindestens 0,5 m breit sein. Maßnahmen zur Absturzsicherung können z. B. sein:

  • beidseitige Umwehrung der Stege,

  • Verwendung von Schutznetzen (Abbildung 21)

    oder

  • einseitige Umwehrung und gleichzeitige Verwendung von PSA gegen Absturz, wenn eine beidseitige Umwehrung die vorzunehmenden Arbeiten behindern würde und geeignete Anschlageinrichtungen für den Einsatz von PSAgA vorhanden sind.

ccc_3468_27.jpg
Abb. 21 Lauf- und Arbeitsstege auf nicht durchsturzsicheren Bauteilen unter Verwendung von Schutznetzen als Absturzsicherung
ccc_3468_01.jpgSiehe
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" (ASR A2.1),

  • § 10 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 38/39 "Bauarbeiten".

4.2.2
Lauf- und Arbeitsstege aus Holz auf nicht durchsturzsicheren Bauteilen müssen mindestens der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1 entsprechen, Querschnitte und Stützweiten nach Tabelle 4 haben sich in der Praxis bewährt.

ccc_3468_01.jpgSiehe § 6 der DGUV Vorschrift 38/39 "Bauarbeiten"
Brett- oder BohlenbreiteBrett- oder Bohlendicke
3,0 cm3,5 cm4,0 cm4,5 cm5,0 cm
20 cm1,25 m1,50 m1,75 m2,25 m2,50 m
24 und 28 cm1,25 m1,75 m2,25 m2,50 m2,75 m
Tabelle 4 Bewährte Querschnitte und Stützweiten (in m) für Lauf- und Arbeitsstege aus Holz

4.2.3
Lauf- und Arbeitsstege müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben oder Abrutschen/Abheben gesichert sein. Wenn die Steigung mehr als 1:5 (über 11°) beträgt, müssen Trittleisten angebracht sein, ist das Verhältnis steiler als 1:1,75 (über 30°) sind Trittstufen vorzusehen.

ccc_3468_01.jpgSiehe § 10 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 38/39 "Bauarbeiten"

4.2.4
Dachflächen bei denen Dachlatten verwendet wurden, die nicht der Sortierklasse S10 nach DIN 4074-1 und den Abmessungen nach Tabelle 3 entsprechen, sind nicht sicher begehbar. Werden diese Dachflächen und Dachlatten im Rahmen der auszuführenden Arbeiten als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg genutzt, sind neben den Festlegungen zur Absturzsicherung (siehe Abschnitt 3.3) nach innen und außen zusätzliche Maßnahmen zu treffen, z. B.:

  • Verwendung von Dachdecker-Auflegeleitern

    oder

  • Herstellen von Trittlatten bei einer Umdeckung.

ccc_3468_01.jpgSiehe §§ 6, 7, 8 und 11 der DGUV Vorschrift 38/39 "Bauarbeiten"