DGUV Information 213-729 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern

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Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung
Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern
(DGUV Information 213-729)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2023

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkungen
Allgemeines1
Anwendungsbereich und Hinweise2
Begriffsbestimmungen3
Arbeitsverfahren und Tätigkeiten4
Gefahrstoffexposition5
Gefahrstoffe5.1
Bewertung der Gefahrstoffexposition5.2
Schutzmaßnahmen6
Lüftungstechnische Maßnahmen6.1
Maßnahmen bei Wartungs- und Reinigungsarbeiten6.2
Literatur

Vorbemerkungen

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung werden von der antragstellenden Organisation erarbeitet in Zusammenarbeit mit

  • den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (UVT) und dem

  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit der

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

  • und gegebenenfalls weiteren Messstellen z. B. der Bundesländer.

Sie werden herausgegeben und in regelmäßigen Abständen überprüft durch das Sachgebiet "Gefahrstoffe", Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und in das Regelwerk unter der Bestellnummer DGUV Information 213-701 ff. aufgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine Verbreitung über das Internet sowie branchenbezogen durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.

Diese Empfehlungen der DGUV Information 213-729 wurden erstmals im Juni 2015 von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erstellt. Sie wurden im März 2023 überarbeitet und neu veröffentlicht. Sie werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Sollten Änderungen notwendig sein, werden diese veröffentlicht.