DGUV Information 208-047 - Pedelec 25 Fahrrad, Transportmittel - Elektromobilität

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Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmungen

Fahrrad

Zumeist zweirädriges einspuriges Fahrzeug, das mit Muskelkraft durch Tretkurbeln angetrieben wird. Sonderformen wie z. B. Fahrradrikschas haben auch drei oder vier Räder, wobei eine Breite von 2,00 m (§ 63 i.V.m. § 32 Absatz 9 Nr. 1b StVZO) nicht überschritten werden darf.

E-Bike

E-Bike ist der Oberbegriff für alle Zweiräder, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Dazu zählen Pedelecs 25, Pedelecs 45, Elektrofahrräder, Elektromofas, Elektrokleinkrafträder und Elektromotorräder. Auch mehrspurige Fahrräder mit elektrischem Antrieb fallen unter den Oberbegriff E-Bike.

Pedelec 25

Das Pedelec 25 (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 25 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 250 Watt. Ausschließlicher Motorbetrieb ohne zu treten ist nicht möglich. Zusätzlich kann das Pedelec 25 mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet sein, die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h zulässt.

Pedelecs 25 fallen nicht unter den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70/71, bisher BGV D 29 oder GUV-V D 29)

Pedelec 45 (Schnelles Pedelec)

Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 45 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 500 Watt. Es ist ein Kraftfahrzeug und benötigt eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad und ein Versicherungskennzeichen. Pedelecs 45 sind nicht Gegenstand dieser Information.

Im europäischen Sprachraum wird das Pedelec auch als Fahrrad mit elektrischer Assistenz bezeichnet.

Akku bzw. Akkumulator

Ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie. Er wird umgangssprachlich auch Batterie genannt. Jedoch ist eine Batterie im eigentlichen Sinne im Gegensatz zum Akku nicht wiederaufladbar.

CE-Zeichen

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CE steht für "Conformité Européenne" (Europäische Konformität). CE ist der Nachweis einer Konformitätserklärung des Herstellers. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den geltenden EU-Richtlinien entspricht. Beim Pedelec 25 sind das die Richtlinien für Maschinen und für die Elektromagnetische Verträglichkeit. Nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens muss der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Produkt "sichtbar, leserlich und dauerhaft" anbringen.

Das CE-Zeichen bedeutet nicht, dass eine unabhängige Prüfstelle das Produkt geprüft hat oder dass es aus der Europäischen Union stammt. Es ist weder ein Prüfzeichen noch ein Herkunftsnachweis.

GS-Zeichen

Das GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") hat sich seit seiner Einführung 1977 zu einem weltweit anerkannten Sicherheitszeichen entwickelt. Grundlage für das GS-Zeichen ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Mit dem GS-Zeichen dürfen verwendungsfertige Produkte versehen werden, wenn eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchgeführt und bestätigt hat, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des ProdSG entspricht (siehe § 21 Abs. 1 ProdSG). Die Prüf- und Zertifizierungsstelle prüft regelmäßig, ob die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen (Kontrollmaßnahmen, siehe § 21 Abs. 5 ProdSG).

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