DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.6 - 3.6 Dunkelheit/Taschenlampen

Da Zeitungen oft vor Tagesanbruch ausgetragen werden und die Haus- und Straßenbeleuchtung häufig nicht ausreichend ist, empfiehlt es sich, eine geeignete Lampe (inclusive Batterien) zum Ausleuchten dunkler Wegstrecken zur Verfügung zu stellen. Bewährt haben sich Stirnlampen mit LED-Technik, welche die Hände bei der Zustellung freilassen. Aufgrund der Tatsache, dass bei jeder Witterung ausgetragen wird, ist darauf zu achten, dass die Lampe wetterfest ist. Batterien sind zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit zur Verfügung zu stellen.

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Abb. 5 Zustellung mit Tragetasche
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Abb. 6 Zustellung mit Transportkarre