DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Sturzgefahr in Baustellen

Im Bereich von Baustellen können sich insbesondere durch schlechte Beleuchtungsverhältnisse Gefährdungen ergeben. Deshalb ist besondere Aufmerksamkeit beim Begehen von Baustellen erforderlich. Wenn vorhanden, sind gekennzeichnete Wege zu benutzen. Ist eine gefahrlose Zustellung durch zum Beispiel fehlende Beleuchtung nicht möglich, ist die Zustellung zeitlich so zu verlagern, dass der Baustellenbereich gefahrlos betreten werden kann.

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Abb. 3 Gefahr im Baustellenbereich