DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Gefahren durch weitere Einflüsse des Wettergeschehens

Zustellerinnen und Zusteller stellen Zeitungen auch unter widrigen Witterungsbedingungen zu. Dabei sind sie häufig Kälte und Nässe, Wind und Regen bzw. Schnee ausgesetzt. Deshalb hat das Unternehmen geeignete Wetterschutzkleidung einschließlich Schuhe beim Vorliegen dieser Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

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Abb. 2 Optimale Wetterschutzjacke

Der Einsatz atmungsaktiver, wasserdichter Jacken hat sich bewährt. Die Jacken sollen EN 343 - Schutz gegen schlechtes Wetter erfüllen. Diese Norm enthält die Anforderungen für Schutzkleidung gegen schlechtes Wetter (Regen, Wind und Temperaturen von unter -5°C). Vorgaben dieser Norm sind Wärmeisolierung, Wasserabweisung, Wasserdampfdurchgangswiderstand oder "Atmungsaktivität" des Kleidungsstücks, Materialstärke der Bestandteile des Kleidungsstücks - Zugfestigkeit, Reißfestigkeit, Schrumpf- und Farbechtheit (nach Kontakt mit Licht, Nässe, Reiben, Waschen und Chemischer Reinigung). Die zur Verfügung zu stellende Kleidung sollte gut an die Witterung angepasst sein und das körperliche Wohlbefinden gewährleisten. Sie soll gut sichtbar und mit Reflektoren ausgestattet sein.