DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information informiert über den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung. Als Zeitungszustellung wird das Zustellen von Tageszeitungen definiert. Dies schließt jedoch nicht aus, dass diese DGUV Information bei ähnlichen Sachverhalten, wie der Verteilung anderer Printmedien und Anzeigenblätter sinngemäß angewendet werden kann. Sie richtet sich sowohl an die Versicherten als auch an die Unternehmerinnen und Unternehmer. Insbesondere gibt sie Informationen zum Bereitstellen und Tragen von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie z. B. Schuhwerk und Wetterschutzkleidung sowie notwendiger Sicherheitsausrüstung durch die Unternehmen bei der Zeitungszustellung.

Die DGUV Information soll helfen, Forderungen, welche sich aus dem staatlichen oder Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben, organisatorisch und praxisgerecht umzusetzen.

Des Weiteren sind Informationen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und zu Verhaltensanforderungen an die Zustellerinnen und Zusteller enthalten.