DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.9 - 3.9 Überfälle, Sexuelle Belästigung

Zeitungszustellerinnen oder Zeitungszusteller können auch einer Bedrohung oder einem tätlichen Angriff ausgesetzt sein. Für diesen Fall sollten spezielle Verhaltensregeln festgelegt werden. Gut bewährt haben sich hier spezielle Trainings, um solche Gefahrensituationen zu erkennen und angemessen reagieren zu können.

Es kommt leider vor, dass Zeitungszustellerinnen oder Zeitungszusteller bei ihrer Tätigkeit auch sexuell belästigt werden. Zur Abschreckung sind Signalgeber wie z. B. Trillerpfeifen oder Schrillalarm empfehlenswert. Es soll ein Ansprechpartner wie z. B. Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt oder Psychologin oder Psychologe vom Betrieb benannt und der Zustellerin oder dem Zusteller bekannt sein.

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Abb. 10 Zustellung mit dem Fahrrad