DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Tragen von Zeitungen/Zeitungspaketen

Die Belastungen beim Heben und Tragen werden durch folgende Faktoren bestimmt:

  • Gewicht und Größe der Zeitungspakete

  • Anzahl der Hebevorgänge

  • Eingenommene Körperhaltung

  • Länge und Beschaffenheit des Transportweges.

Durch das Unternehmen sind deshalb die durch die Zustellerin oder den Zusteller bewegten Lastgewichte zu ermitteln. Als nächster Schritt soll dann die Auswahl des für die Transportaufgabe geeignetsten Transportmittels erfolgen. Je nach Belastung sollte das Unternehmen geeignete Tragetaschen bzw. Transportkarren zur Verfügung stellen.

Für Lastgewichte bis maximal 5 kg für Frauen und 10 kg für Männer sollen Tragetaschen verwendet werden. Sie sollten über einen ausreichend breiten Trageriemen verfügen und mit Reflektorstreifen ausgerüstet sein.

Bei größeren Lastgewichten und/oder längeren Touren können die Zustellerinnen und Zusteller erhöhten Belastungen ausgesetzt sein. Hier ist es ratsam, Transportkarren einzusetzen. Auf die Kippsicherheit auch bei maximaler Beladung und das Vorhandensein einer Feststellbremse gegen unbeabsichtigtes Wegrollen an den Transportkarren ist zu achten.

Empfehlenswert sind praktische Übungen zum gesundheitsgerechten, rückenschonenden Umgang mit Lasten. Hier kann die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt Hilfestellung geben.

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Abb. 7 Beispiel einer Hundemerkkarte