DGUV Information 208-046 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung

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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitungszustellung
(DGUV Information 208-046)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: August 2015

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Gefährdungen2
Arbeitsschutz in der Zeitungszustellung3
Ausrüstung mit Schuhwerk3.1
Besondere Gefährdungen durch Eisglätte/Glatteis3.2
Gefahren durch weitere Einflüsse des Wettergeschehens3.3
Sturzgefahr in Baustellen3.4
Verhaltensanforderungen während der Zustellung3.5
Dunkelheit/Taschenlampen3.6
Tragen von Zeitungen/Zeitungspaketen3.7
Gefahren durch Hunde3.8
Überfälle, Sexuelle Belästigung3.9
Zustellung mit dem Fahrrad3.10
Zustellung mit dem Pkw3.11
Verhalten bei Unfällen und Erste Hilfe3.12
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes4
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung4.1
Ermittlung der psychischen Belastungen4.2
Unterweisung4.3
Literaturverzeichnis

Vorbemerkung

Die Zeitungszustellerinnen und Zusteller haben ein sehr hohes Unfallgeschehen. Insbesondere Stürze, bedingt durch Witterungseinflüsse wie Schnee oder Glatteis, sind zu beklagen. Neben dem menschlichen Leid verursachen diese Unfälle in den Unternehmen und bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung erhebliche Kosten. So mussten allein für die Heilbehandlung in den vergangenen Jahren regelmäßig mehrere Millionen Euro ausgegeben werden. Deshalb besteht Handlungsbedarf, um durch präventive Maßnahmen das Unfallgeschehen zu senken. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.

Ziel der DGUV Information ist es, Arbeits und Gesundheitsgefahren bei der Zeitungszustellung zu vermeiden. Es sollen Anforderungen, welche sich aus der Gefährdung der Mitarbeiter während des Austragens ergeben, benannt und effektive Wege zur Minderung dieser Gefährdungen aufgezeigt werden.

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