DGUV Information 206-018 - Trauma - Psyche - Job Ein Leitfaden für Aufsichtspersonen

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Abschnitt 4 - 4 Praktisches Vorgehen

Sie als Aufsichtsperson können sowohl auf Anfrage des Betriebes als auch in Eigeninitiative eine Beratung zur Prävention und Vermeidung von chronischen Störungen nach traumatischen Ereignissen (z. B. Depression, Posttraumatische Belastungsstörung) durchführen.

Folgende wesentliche Punkte sollten Ihnen dabei als Handlungshilfe dienen:

  • Sensibilisierung und Vermittlung von Informationen

  • Hilfe bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

  • Unterstützung bei der Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Konzepts

  • Dokumentation Ihrer Aktivitäten