DGUV Information 203-080 - Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

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Abschnitt 5.3. - 5.3. Weitere Gefährdungen

5.3.1.
Materialtransport auf die Dachfläche

Der Materialtransport zur Dachfläche hat auf Basis der Gefährdungsbeurteilung mit geeigneten Einrichtungen und Hilfsmitteln zu erfolgen. Wird ein manueller Transport durchgeführt, sind geeignete Verkehrswege einzurichten. Der Einsatz von Arbeitsgerüsten ist dem Einsatz von Leitern vorzuziehen. Bei der Verwendung von Leitern ist zu beachten, dass gemäß der DGUV Vorschrift 38 und 39 Gewichte bis zu 10 kg und Windangriffsflächen bis zu 1 m2 für den Materialtransport zugelassen sind. Der überwiegende Teil der marktüblichen PV-Module verfügt über eine Modulfläche von mehr als 1 m2. Deshalb dürfen solche Module nicht über Leitern transportiert werden.

Geeignete Transportmittel sind:

  • Baustellen- und Lastenaufzüge

  • Krane

Hubarbeitsbühnen sind grundsätzlich nur eingeschränkt für den Materialtransport verwendbar. Es ist hierzu eine spezifische Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Bedienungsanleitung des Herstellers erforderlich.

Werden Baustellenaufzüge eingesetzt, so ist darauf zu achten, dass durch den Aufbau der Aufzüge Schutzeinrichtungen gegen Absturz nicht entfernt bzw. unwirksam gemacht werden. Es empfiehlt sich, Gerüste bzw. Schutzgerüste so zu planen, dass der Lastenaufzug oberhalb des Seitenschutzes bzw. der Schutzwand geführt werden kann. Ebenfalls ist bei einer solchen Planung darauf zu achten, dass das Gerüst die auftretenden Belastungen durch den Aufzug aufnehmen kann. Müssen trotzdem Schutzeinrichtungen gegen Absturz aufgrund des Materialtransports mittels Lastenaufzüge entfernt werden, so sind an den entsprechenden Absturzstellen geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier empfiehlt sich der Einsatz von PSAgA während der Dauer der Transportarbeiten. Nach Beendigung der Transportarbeiten sind die entfernten Schutzeinrichtungen unter Anwendung von PSAgA wieder anzubringen.

Bei Lagerung und Transport der PV-Module können sich weitere mechanische Gefährdungen ergeben, z. B. durch:

  • den Transport von Modulen bei fehlerhafter Ladungssicherung,

  • das mögliche Herabfallen vom LKW-Ladekran, Gabelstapler oder Dachdeckerschrägaufzug,

  • Stolperstellen bei Handtransport,

  • Schwerpunktverlagerung und damit Abrutschen der gelagerten Module auf Gerüsten oder Dachflächen

  • Quetsch- und Schnittverletzungsgefahr von Finger und Arm bei der Montage auf der Unterkonstruktion.

Durch die Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie Ladungssicherung, Beachtung von Verkehrssicherungsmaßnahmen, sichere Lagerung der Module und Benutzung von Schutzhandschuhen werden mechanische Gefährdungen verringert.

5.3.2.
Gefahrstoffe, Asbest

Gemäß der Gefahrstoffverordnung und den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) dürfen an asbesthaltigen Produkten ausschließlich Abbrucharbeiten durchgeführt werden (§ 18 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung). Das gilt nicht nur für normal auf Unterkonstruktion montierte PV-Anlagen, sondern ebenfalls für aufgeständerte Anlagen.

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Auf Dächern, die mit Asbestzementprodukten gedeckt sind, dürfen keine PV-Anlagen errichtet werden.

5.3.3.
UV-Strahlung

Bereits seit Jahren liegt die Erkenntnis vor, dass UV-Strahlung Hautkrebserkrankungen verursachen kann. Je nach Arbeitsdauer und Witterung sind Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der UV-Strahlungsexposition notwendig. Abschattungsmaßnahmen sind zu bevorzugen. Bei der Montage von PV-Anlagen ist das aber nur bedingt möglich. Deshalb ist für lichtdichte Kleidung, Kopfbedeckung sowie Haut- und Augenschutz zu sorgen. Der Betriebsarzt kann zur Festlegung und Abstimmung der Maßnahmen einbezogen werden.

5.3.4.
Physische Belastungen

Da die Montage der Unterkonstruktion und der Module einer PV-Anlage von Hand erfolgt, kommt es für die Mitarbeiter, die diese Arbeiten ausführen, zu einer physischen Belastung durch Heben, Halten und Tragen von Lasten. Beim Gehen auf geneigten Dachflächen führt die der Dachneigung angepasste Fußstellung zu einer starken Belastung der Gelenke. Hinzu kommt eine starke Rückenbelastung durch Tätigkeiten in gebückter Zwangshaltung (Rumpfbeugehaltung). Durch den Handtransport (Aufnahme, Transport und Absetzen) der teilweise über 20 kg schweren Module erhöht sich die Rückenbelastung.

Maßnahmen, um Rücken-, Muskel- und Gelenkbeschwerden zu vermeiden, sind:

  • Technische Hilfsmittel wie Mobilkran, Hubarbeitsbühnen oder Dachdecker-Lagerböcke und Transportroller

  • Auswahl von trainierten Mitarbeitern

  • Rotation durch Wechseltätigkeit der Mitarbeiter.

  • Ablegen der einzelnen Module mit Hilfe des zweiten Mitarbeiters

  • Kurzpausen als Bewegungspausen zur Auflockerung und Dehnung der belasteten Muskulatur

  • Benutzung von Knieschützern, die z. B. auch in Arbeitshosen integriert werden können

  • Arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung der Mitarbeiter.

Bei Bedarf sind den Mitarbeitern Nässe- und Kälteschutzkleidung zur Verfügung zu stellen. Schutzhandschuhe schützen die Hände vor Schnittverletzungen durch die oft scharfkantigen Profile.