DGUV Information 213-705 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mehlstaub in Backbetrieben

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Abschnitt 4 - 4 Arbeitsverfahren und Tätigkeiten

Diese Empfehlungen beschreiben Arbeitsverfahren, bei denen Mehlstaub freigesetzt werden kann. Dazu zählen insbesondere:

  • das Ansetzen von Teigen

  • das Kneten von Teigen

  • das Verwenden von Trennmehlen bei der Teigaufbereitung

  • Reinigungsarbeiten

In der Arbeits-Sicherheits-Information "Vermeidung von Bäckerasthma" (ASI 8.80) [11] sind Arbeitsverfahren aufgezeigt, die in Backbetrieben anzuwenden sind, um das Risiko des Auftretens von Bäckerasthma und Rhinitis zu minimieren. Sie werden als Basismaßnahmen bezeichnet und beschreiben neben Maßnahmen zur Minimierung der inhalativen Exposition gegenüber Mehlstaub und sonstigen sensibilisierenden Stoffen gemäß TRGS 406 [12| auch solche zur Minimierung mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Gefährdungen. Sie betreffen auch arbeitsorganisatorische und bauliche Einflüsse.