DGUV Information 213-705 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mehlstaub in Backbetrieben

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Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung
Mehlstaub in Backbetrieben
(DGUV Information 213-705)

Information

ccc_3459_as_3.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2023

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Aktualisierungen zur Vorgängerversion von 2015:

  • Redaktionelle und strukturelle (z. B. Kapitelnummerierung) Aktualisierung.

  • Integration der Auswertungsergebnisse aktueller Expositionsdaten (Kapitel 5)

  • Nach der Muster-Betriebsanweisung im Anhang 2 soll bei erhöhtem Staubaufkommen eine FFP2-Maske getragen werden (bisher FFP1).

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Allgemeines1
Anwendungsbereich und Hinweise2
Begriffsbestimmungen3
Arbeitsverfahren und Tätigkeiten4
Gefahrstoff-Expositionen5
Gefahrstoffe5.1
Arbeitsbereiche und Messstellen5.2
Bewertung der Gefahrstoffexposition5.3
Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsprüfung6
Mehllagerung, Mehlaufbereitung, Mehleingabe6.1
Silobefüllung6.2
Mehlentnahme aus dem Silo6.3
Mehlentnahme aus Säcken6.4
Mehlentnahme aus der Silowaage6.5
Teigherstellung6.6
Teigaufbereitung6.7
Gärgutträger6.8
Empfehlungen zur Vermeidung sonstiger Gefährdungen6.9
Unterweisung6.10
Beispiele für BetriebsanweisungenAnhang 1
Literaturverzeichnis

Vorbemerkung

Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung werden von der antragstellenden Organisation erarbeitet in Zusammenarbeit mit

  • den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (UVT) und dem

  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit der

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

  • und gegebenenfalls weiteren Messstellen z. B. der Bundesländer.

Sie werden herausgegeben und in regelmäßigen Abständen überprüft durch das Sachgebiet "Gefahrstoffe", Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und in das Regelwerk unter der Bestellnummer DGUV Information 213-701 ff. aufgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine Verbreitung über das Internet sowie branchenbezogen durch die einzelnen Unfallversicherungsträger.

Diese Empfehlungen der DGUV Information 213-705 wurden erstmals im Juni 2015 in Zusammenarbeit mit

  • der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim

  • und dem Landesgewerbearzt des Saarlandes

erarbeitet.

Sie wurde 2022 überarbeitet. EGU werden im Abstand von fünf Jahren durch die Projektgruppe "EGU", Sachgebiet "Gefahrstoffe" überprüft. Sollten Änderungen notwendig werden, werden diese veröffentlicht.

Diese DGUV Information enthält Hinweise zur Exposition durch Mehlstaub in Backbetrieben.