DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

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Abschnitt 10.5 - 10.5 Prüfungen

Die Grundforderung nach der Prüfung von Arbeitsmitteln, zu denen auch Silos gehören, ergibt sich aus § 3 der Betriebssicherheitsverordnung. Dort wird gefordert, dass als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner muss der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen ermitteln und festlegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung beauftragt werden.

Zu diesen Voraussetzungen gehören im Falle von Silos für die Lagerung von Holzstaub- und -spänen auch detaillierte Kenntnisse im Bereich Brand- und Explosionsschutz. Wegen der mit der Explosionsgefahr verbundenen Zuordnung von solchen Silos zu den überwachungsbedürftigen Anlagen muss die befähigte Person den besonderen Anforderungen der TRBS 1203 (z. B. Ausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit) genügen.

Ziel der Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen, z. B. Anlagen im Ex-Bereich, ist die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes vor Inbetriebnahme der Anlagen und der Arbeitsplätze sowie hinsichtlich Montage, Instandhaltung, Aufstellungsbedingungen und der sicheren Funktion. Zu unterscheiden sind für überwachungsbedürftige Anlagen gemäß BetrSichV die Prüfungen:

  • vor Inbetriebnahme

  • nach Instandsetzung

  • wiederkehrende Prüfungen

Weitere Einzelheiten sind der DGUV Information 209-045 zu entnehmen.

Grundvoraussetzung zur Prüfung durch befähigte Personen ist das Vorliegen einer Prüfliste. Diese sollte sich die Betreiberfirma bei neu errichteten Silos von der Herstellfirma liefern lassen. Alternativ kann die Betreiberfirma des Silos unter Zugrundelegung der BetrSichV, der GefStV, der behördlichen Genehmigung, Hinweisen aus Normen, den Betriebs- und Wartungsanleitungen der Komponenten-Herstellfirmen und eigenen Betriebserfahrungen eine geeignete Prüfliste erstellen.

Die Prüfliste sollte dabei mindestens Angaben zu folgenden Fragen enthalten:

  • Soll-Zustand des Silos und seiner maschinellen Bestandteile

  • Sicherheit eingebauter maschineller, elektrischer und drucktechnischer Einrichtungen

  • Statik des Silos (Wandstärken, Deformationen/Beschädigungen tragender Teile, Rost-Grad)

  • Verhalten des Schüttgutes

  • Elektrische und elektrostatische Gefährdungen

  • Brand- und Explosionsgefahren sowie Zündquelleneintrag

Hinweis:
Auch die bei den Arbeiten verwendete persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Darüber hinaus muss vor jeder Benutzung eine Sicht- und Funktionsprüfung vorgenommen werden.