DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Betriebsanweisungen

Nachdem der Unternehmer die Gefährdungen ermittelt, die Schutzmaßnahmen festgelegt und notwendige Schutzausrüstungen und Werkzeuge beschafft hat, müssen die Maßnahmen umgesetzt und den betroffenen Beschäftigten vermittelt werden. Dies geschieht in Form einer oder mehrerer Betriebsanweisungen und darauf aufbauender Unterweisungen.

Der Fahrschein für das Arbeiten im Silo heißt "Erlaubnisschein" (siehe Anhang 3). Nur mit diesem Schein darf ein Silo befahren werden.

Im Erlaubnisschein trägt der Unternehmer bzw. der oder die Aufsichtführende (siehe hierzu Abschnitt 10.3) die Schutzmaßnahmen ein, die er oder sie auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt hat.

Mit der Unterschrift der oder des Aufsichtführenden oder Unternehmers, des Sicherungspostens und ggf. einer beauftragten Partnerfirma werden die Schutzmaßnahmen bestätigt und die Arbeiten frei gegeben. Nach längeren Arbeitsunterbrechungen muss der Erlaubnisschein verlängert oder neu ausgestellt werden.

Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die Gefährdungen vom Unternehmer bzw. Aufsichtführenden ermittelt, die Schutzmaßnahmen schriftlich festgelegt und getroffen sowie die Beschäftigten entsprechend unterwiesen wurden.

Um ein sicheres Arbeiten im Silo zu gewährleisten, müssen Sie neben den allgemeinen organisatorischen Maßnahmen wie z. B. dem Erstellen eines Erlaubnisscheines auch folgende Punkte beachten:

Befüll-, Auflockerungs- und Austragseinrichtungen stillsetzen und gegen Wiedereinschalten sichern

Befüll-, Auflockerungs- und Austrageinrichtungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit abgestellt und gegen unbeabsichtigtes oder unbefugtes Ingangsetzen gesichert sein. Auch wenn keine Gefährdungen durch Schüttgüter bestehen, sind mechanische Gefährdungen immerzu vermeiden. Bei automatischen Austragsystemen besteht die Gefahr des unerwarteten Anlaufs. Dabei können Beschäftigte erfasst, eingezogen oder aufgewickelt werden.

Anhaftungen oder Stauungen möglichst von außen beseitigen

Halten Sie geeignete Geräte oder Einrichtungen zum Auflockern bzw. zum Beseitigen von Anhaftungen oder Stauungen bereit (z. B. Reinigungsgeräte, Stocher-Stangen, langstielige Werkzeuge und Lanzen, Rüttel- und Stoßeinrichtungen, etc.).

Nur oberhalb von Schüttgütern arbeiten

Beschäftigte dürfen sich nicht unterhalb von anstehenden oder anhaftenden Schüttgütern aufhalten, da sie verschüttet werden könnten. Anstehende oder anhaftende Holzstaubkonglomerate dürfen nur von oben beseitigt werden.

Regeln zum Betreten von Schüttgütern festlegen

Schüttgüter, wie Holzstaub und -späne, dürfen nicht ohne Sicherung betreten werden.

Wesentliche Punkte, die unter Anderem daher in der Betriebsanweisung von Fall zu Fall geregelt werden müssen, sind:

  • Abschalten der Befüll-, Auflockerungs- und gegebenenfalls auch der Austrageinrichtung

  • Notwendigkeit der Alarmierung von Feuerwehr, Rettungsdiensten, gegebenenfalls Inertgas-Lieferanten

  • Kundig-machen über Menge und Verteilung des Siloinhaltes über den Querschnitt und die Silohöhe (z. B. Brücken vorhanden?)

  • Notwendigkeit des sogenannten Freimessens (z. B. CO-, CO2-Konzentrationen) vor dem Einfahren in das Silo

  • Festlegung der Maßnahmen zur Störungsbeseitigung

  • Festlegen des/der verantwortlichen Aufsichtführenden, der Sicherungsposten und des eingewiesenen Arbeitspersonals

  • Verwendung der Siloeinfahreinrichtung, der Siloeinfahrhose und von anderen Hilfs- und Arbeitsgeräten

  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung

  • Einteilung der Arbeitsintervalle und Festlegung von Arbeitspausen: Insbesondere bei erhöhter körperlicher Belastung, z. B. durch schwere Arbeitsgeräte oder Atemschutzmasken, sind genügend Arbeitspausen anzuordnen.

  • Bedingungen für die Aufhebung der Schutzmaßnahmen: Erst nach kompletten Abschluss der Arbeiten und nach Verlassen des Siloinneren dürfen die Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben werden.

Beispiele für eine Betriebsanweisung zum sicheren Arbeiten in Silos sind Anhang 4 und zum Verhalten bei Bränden Anhang 5 zu entnehmen.