DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

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Abschnitt 3 - 3 Gefährdungen

Beim Betrieb von Silos können Personen gefährdet werden durch:

  • Abstürzen nach Außen oder ins Siloinnere

  • Versinken im Schüttgut

  • Verschüttet-Werden durch auslaufendes oder nachrutschendes Schüttgut innerhalb oder außerhalb des Silos

  • Erfasst- und Eingezogen-Werden von mechanischen Austrageinrichtungen

  • Brände und Explosionen

Arbeiten in Silos gelten nach § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) und § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes als "gefährliche Arbeiten". Für die Tätigkeiten als Aufsichtführende und Sicherungsposten dürfen Jugendliche nicht herangezogen werden.

Eine Auswertung der tödlichen Unfälle in holzverarbeitenden Betrieben in Deutschland für den Bereich von Silos ergab folgende Ursachen:

  • 50% durch Verschüttet-Werden im Schüttgut

  • 35% durch Erfasst-Werden von der Austrageinrichtung

  • 15% durch Auswirkungen von Bränden und Explosionen

Im Durchschnitt war in der Vergangenheit jedes Jahr ein tödlicher Unfall im Bereich von Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen zu beklagen.

Ursache fast aller tödlichen Unfälle war der Versuch eine Störung zu beseitigen.

Eine Störung liegt z. B. vor:

  • bei Schäden an der Austrageinrichtung

  • im Brandfall

  • bei Überfüllung des Silos

  • bei Bildung von Späne-Brücken im Silo

Bei der Planung, der baulichen Umsetzung und beim Betrieb von Silos sind Maßnahmen zum sicheren Beseitigen dieser Störungen grundsätzlich mit einzubeziehen.