Abschnitt 3 - 3 Gefährdungen
Beim Betrieb von Silos können Personen gefährdet werden durch:
Abstürzen nach Außen oder ins Siloinnere
Versinken im Schüttgut
Verschüttet-Werden durch auslaufendes oder nachrutschendes Schüttgut innerhalb oder außerhalb des Silos
Erfasst- und Eingezogen-Werden von mechanischen Austrageinrichtungen
Brände und Explosionen
Arbeiten in Silos gelten nach § 8 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) und § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzes als "gefährliche Arbeiten". Für die Tätigkeiten als Aufsichtführende und Sicherungsposten dürfen Jugendliche nicht herangezogen werden.
Eine Auswertung der tödlichen Unfälle in holzverarbeitenden Betrieben in Deutschland für den Bereich von Silos ergab folgende Ursachen:
50% durch Verschüttet-Werden im Schüttgut
35% durch Erfasst-Werden von der Austrageinrichtung
15% durch Auswirkungen von Bränden und Explosionen
Im Durchschnitt war in der Vergangenheit jedes Jahr ein tödlicher Unfall im Bereich von Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen zu beklagen.
Ursache fast aller tödlichen Unfälle war der Versuch eine Störung zu beseitigen.
Eine Störung liegt z. B. vor:
bei Schäden an der Austrageinrichtung
im Brandfall
bei Überfüllung des Silos
bei Bildung von Späne-Brücken im Silo
Bei der Planung, der baulichen Umsetzung und beim Betrieb von Silos sind Maßnahmen zum sicheren Beseitigen dieser Störungen grundsätzlich mit einzubeziehen. |
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