DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Stocheröffnungen zur Wiederherstellung des Materialflusses

Über die Höhe des Silos müssen ausreichend viele Öffnungen vorgesehen werden, z. B. Stocherluken im Abstand von höchstens 6 m übereinander. Diese Öffnungen sollten über jeder Zugangstür auf Bodenniveau angeordnet werden.

Die Öffnungen zum Stochern müssen so gestaltet sein, dass durch sie nicht eingestiegen werden kann.

Bei Betonsilos werden Öffnungen von mindestens 0,80 m × 0,80 m empfohlen, die durch senkrechte Gitterstäbe bündig zur Innenseite der Stocher-Öffnung gesichert sind.

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Abb. 8.7 Anordnung von Stocher-Öffnungen über die Silohöhe