DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Maßnahmen zur Störungsbeseitigung mit Zugang zum Siloinneren

Das Einfahren in Silos ist nur durch entsprechend ausgebildete und mit den Risiken vertraute Spezialisten, sogenannte befähigte Personen, zulässig. Diese Fachleute besitzt der Einsatzbetrieb in der Regel nicht!
Es wird daher empfohlen, im Rahmen der Erstellung des Konzeptes zur Störungsbeseitigung einen entsprechend auf das Befahren von Silos oder Behältern spezialisierten Fachbetrieb (z. B. Industriekletterer) hinzu zu ziehen!

Bei jeder Späne-Entnahme und bei Stocher-Arbeiten ist eine Person während der gesamten Dauer ausschließlich mit der Überwachung der Arbeiten (Aufsichtführende(r)) zu beauftragen.

Vor Beginn der Arbeiten sind die Späne-Zufuhr, vorhandene Auflockerungseinrichtungen und die mechanische Austrageinrichtung außer Betrieb zu setzen und gegen ungewolltes Einschalten zu sichern.

Das Personal, das mit der Entleerung befasst ist, hat sich vor Beginn der Arbeiten über den Füllstand und die Verteilung der Späne im Silo zu orientieren.

Tätigkeiten im Inneren von Silos, z. B.
  • Beseitigen von Späne-Brücken

  • Arbeiten an (Austrag-)Einrichtungen

  • Absaugen von Späne-Material


dürfen nur mit Erlaubnis der Betriebsleitung und im Erlaubnisscheinverfahren durchgeführt werden.

Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist vor dem Einfahren in den Späne-Lagerbereich mit transportablen Messgeräten mit Alarm- und Warnfunktionen das Vorhandensein von Kohlenmonoxid (CO) bzw. Kohlendioxid (CO2) zu messen. Die mit dieser "Freimessung" beauftragte Person muss die erforderliche Sachkunde besitzen. Diese Sachkunde bezieht sich auf:

  • die verwendeten Messgeräte und das Messverfahren

  • das Verhalten, einzuhaltende Grenzwerte und die typischen Gefährdungen beim Auftreten von Kohlenmonoxid und Kohlendioxid

  • die betrieblichen Verhältnisse wie z. B. die Beschaffenheit des Silos und möglicher Einbauten, welche die Probenahme beeinflussen können

Unabhängig von der Gerätewartung ist vor jedem Einsatz des Messgerätes von der nutzenden Person ein Test gemäß Herstellerangaben auf sichere Funktion durchzufuhren. Dieser Test umfasst:

  • den Ladezustand der Batterie

  • die richtige Anzeige der Gaswarneinrichtung durch Beaufschlagung mit Nullgas und Prüfgas

Wird in das Silo eingefahren, sind die Messungen nach dem Einsteigen in das Silo kontinuierlich weiterzuführen.

Über die geschilderte Maßnahme "Freimessung" hinaus kann es sinnvoll sein, vor dem Einfahren in das Silo mit einer Wärmebildkamera nach im Späne-Material versteckten Glutnestern zu suchen.

Ein Sicherungsposten muss während des gesamten Aufenthalts einer Person im Inneren des Silos anwesend sein und die eingefahrene Person beobachten. Der Sicherungsposten und die einfahrende Person müssen unterwiesen sein. Beide müssen zuverlässig sowie geistig und körperlich fit sein. Der Sicherungsposten muss außerdem mindestens 18 Jahre alt sein.

Für den Einfahrvorgang muss eine zugelassene Siloeinfahreinrichtung verwendet werden.

Wenn die Störungsbeseitigung im Silo nur durch Einfahren bzw. Betreten des Innenraumes durchzuführen ist, ist unbedingt folgender Grundsatz zu beachten:

Niemals unter Späne-Brücken treten!
Gefahr des Verschüttet-Werdens!
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Abb. 7.13 Unzulässige, lebensgefährliche Arbeitssituation!

Die DGUV Regel 113-004 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" erläutert mögliche Gefährdungen und gibt die im jeweiligen Einzelfall zu beachtenden Schutzmaßnahmen beim Arbeiten in Behältern und Silos vor.

Zur Beseitigung von Störungen mit Betreten des Siloinneren gibt es verschiedene Strategien der Vorgehensweise. Diese sind in den Abschnitten 7.2.1 und 7.2.2 im Einzelnen beschrieben.

Je nach der in der Gefährdungsbeurteilung vorgesehenen Vorgehensweise sind unterschiedliche bauliche Voraussetzungen zu schaffen!

Auch das Einsteigen in ein gefülltes Silo von oben oder erst recht seitlich stellt immer eine große Gefahr für die einsteigende Person dar, weil Späne-Brücken zusammenbrechen können und in der Folge die Person verschüttet werden kann. Trotzdem ist es in manchen Fällen die einzige Möglichkeit, um Störungen in einem Silo zu beseitigen oder das Silo im Störungsfalle zu entleeren.

Einfahrende Person mit Einfahrhose ausstatten!

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Abb. 7.14 Prinzip-Skizze zum Befahren eines Silos
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Abb. 7.15 Ausstattung mit Siloeinfahrhose

Das Einfahren in das Silo ist nur mit einer geeigneten Siloeinfahreinrichtung gestattet. Da ein üblicherweise vorhandener Arbeitssitz für die Arbeiten im Silo verlassen werden müsste und damit die einfahrende Person im Falle eines Versinkens nicht mehr rechtzeitig herausgezogen werden kann, ist sie mit einer speziellen Siloeinfahrhose auszustatten.

Anmerkung:
Wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nicht mit einer Einfahrhose ausgestattet ist und mit einem Sitz einfährt, muss die Person zusätzlich mit einer entsprechenden Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (siehe Abschnitt 8.7 dieser DGUV Information) ausgestattet sein. Sie schlägt sich an der Ein fahreinrichtung an. Wenn sie die Ein fahreinrichtung verlässt, muss das Anschlagseil durch Anziehen der Winde der Siloeinfahreinrichtung stets straff gehalten werden, so dass ein Versinken im Schüttgut vermieden wird. Dieses Vorgehen ist - wegen der mannigfaltigen Fehlermöglichkeiten - sehr problematisch und daher wenig empfehlenswert.

Nach DGUV Regel 113-004 dürfen Personenaufnahmemittel (z. B. Arbeitssitze) nur verlassen werden, wenn eine Gefährdung durch das Schüttgut ausgeschlossen ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn das Schüttgut im Rahmen der durchzuführenden Arbeiten nicht betreten werden muss oder wenn das Silo "technisch leer" (Füllhöhe < 1 m) gefahren ist und Restmengen beseitigt oder Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Beim Einfahren in das Siloinnere verwendete elektrische Betriebsmittel (z. B. Leuchten) und nichtelektrische Betriebsmittel (z. B. mit Druckluft betriebene Werkzeuge) müssen mindestens der Kategorie 3 entsprechen.
Bei Arbeiten mit häufigen oder längerfristigen Staubaufwirbelungen können die Verhältnisse sogar eine höhere Betriebsmittel-Kategorie (z. B. Kategorie 2) erfordern!

Daneben ist die Verwendung

beim Einfahren in Silos und Arbeiten in nichtleeren Silos obligatorisch.

7.2.1 Entleerung durch Absaugen des Füllgutes

Um ein Silo durch Absaugen des Späne-Materials zu leeren, muss eine separate Absaugleitung gelegt und an einen leistungsfähigen Ventilator angeschlossen werden. Die abgesaugten Späne können dann in einen Containerzum Abtransport oder auch in ein anderes Silo auf dem Betriebsgelände gefördert werden. Die Rohrleitung sollte aus glatten Metallrohrteilen bestehen, da flexible Absaugschläuche einen deutlich höheren Strömungswiderstand haben als glatte Rohrleitungen. Lediglich die letzten wenigen Meter bis zum Absaugstutzen können wegen der notwendigen Bewegungsfreiheit flexibel gestaltet werden. Auf durchgängige Erdung der gesamten Leitung ist zu achten!

Die Rohrleitung muss außerdem ausreichenden Querschnitt haben, um eine Verstopfung zu verhindern. Je eingesetzten Absaugstutzen sollte die Leitung mindestens DN 250 mm aufweisen. Gegebenenfalls müssen Falschluftöffnungen und Revisionsöffnungen in der Leitung vorgesehen werden. Abbildung 7.16 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer solchen temporären Anlage. Sinnvollerweise können wesentliche Leitungsbestandteile und der Ventilator als Festinstallation vorgehalten werden.

Vom Boden aus über die untere(n) Zugangstür(en) darf nur in den Fällen vorgegangen werden, in denen die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften und des Lagerzustandes eindeutig ergeben hat, dass Personen durch abbrechende Späne-Stöcke oder durch Versinken in ausfließendem Späne-Material nicht gefährdet werden können.

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Abb. 7.16 Prinzipielles Vorgehen beim Absaugen des Siloinhaltes
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Abb. 7.17 Beispiel einer Arbeitssituation vor Ort im Silo

Anmerkung:
Eine Gefährdung ist im Regelfall vermieden, wenn das Silo "technisch leer" ist und die verbliebene Schütthöhe des Füllgutes im Silo weniger als 1,00 m beträgt.

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Abb. 7.18 Absaugen der Späne von der unteren Zugangstür

7.2.2 Entleeren durch seitliche Türen im Bodenbereich

Für den Abbau eines Späne-Stockes sind geeignete Grab- und Stocher-Werkzeuge, wie z. B. Zinkengabeln (Kräuel) und Stocher-Stangen, zu verwenden.

Die Jalousiebretter werden von unten aus nach und nach entfernt; so können die Späne durch die Türöffnungen ausgezogen werden. Durch Abgraben der Späne über dem Türrahmen von außerhalb des Silos muss der Durchbruch durch die Späne nach oben ermöglicht werden. Bei größerer Füllhöhe muss mit Stocher-Werkzeugen von oberhalb der Zugangstüren über die Stocher-Öffnungen der Durchbruch oberhalb der Türen herbeigeführt werden.

Um das Unfallrisiko beim Ausräumen für die Beschäftigten zu reduzieren, muss das Silo mit einer ausreichenden Zahl von Zugangstüren versehen sein, damit von außerhalb des Lagerraumes gearbeitet werden kann und ein Eintreten in das Siloinnere möglichst vermeidbar bleibt.

Deshalb enthält EN 12779:2013 entsprechende Anforderungen für Öffnungen in Silos in Abhängigkeit von Grundrissform und -abmessungen des Silos (bis 45 m2 Grundfläche).

Sind in breiten Silos mehrere nebeneinanderliegende Türen vorhanden, muss von allen Türen hervorgegangen werden, bis der Durchbruch durch das Späne-Material auf der ganzen Silobreite erfolgt ist.

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Abb. 7.19 und Abb. 7.20 Abziehen und Absaugen der Späne, Arbeiten außerhalb des Späne-Lagerraumes

Es ist eine schräge Halde zu bilden. Dazu sind die Späne mit langstieligen Werkzeugen möglichst hoch oben abzuziehen. Beim weiteren Abbau sind die Späne so abzuziehen, dass sich die schräge Halde gleichmäßig auf der ganzen Silobreite bildet.

Das Graben von Höhlen mit mehr als 0,5 m Tiefe in den Späne-Stock, mit der Absicht größere Mengen von Spänen abbrechen zu lassen, ist verboten!

Am Arbeitsort müssen die Späne laufend wegbefördert werden, damit eine größtmögliche Bewegungsfreiheit erhalten bleibt.

Sofern sich bei stark verdichteten Späne-Stöcken stehende Wände nicht mehr abziehen lassen oder bestehende Höhlen freigelegt wurden, muss versucht werden, die sich durch die Materialverfestigungen gebildeten Widerlager am Grund aus sicherer Entfernung zu zerstören.

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Abb. 7.21 Anforderungen für Öffnungen nach EN 12779:2013
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Abb. 7.22 Prinzipielle Vorgehensweise beim Abbau des Späne-Stockes vom unteren Silozugang