DGUV Information 209-083 - Silos für das Lagern von Holzstaub und -spänen - Bauliche Gestaltung, Betrieb

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.7 - 5.7 Aufstiege

Dachflächen, Decken und Arbeitsbühnen von Silos, die betreten werden sollen, müssen mit sicheren Zugängen oder Aufstiegen ausgerüstet sein, zum Beispiel fest angebrachte Steigleitern mit Rückenschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 1.8, Nr. 4.6.

Wenn die Höhe des Leiterlaufes mehr als 5 m beträgt, ist an den Steigleitern ein durchgehender Rückenschutz als Absturzsicherung notwendig. Der untere Teil des Rückenschutzes, z. B. der untere Rückenschutzbügel, muss in einer Höhe zwischen 2,20 m und 3,00 m über der Einstiegsfläche beginnen.

ccc_3456_13.jpg
Abb. 5.10 und 5.11 Steigleiter nach ASR 1.8, Nr. 4.6
ccc_3456_14.jpg
Abb. 5.12 Steigleiteraufstieg mit Wechselpodesten
ccc_3456_15.jpg
Abb. 5.13 Steigleiterzugang mit einhängbarer Anlegeleiter
ccc_3456_16.jpg
Abb. 5.14 Sicherung des Steigleiterzuganges Anlegeleiter mit einhängbarer und abschließbarar Blechtafel

Bei einer Leiterhöhe von mehr als 10 m müssen Ruhebühnen vorhanden sein. Die Ruhepodeste sollen jeweils bei den erforderlichen Revisionsöffnungen - also alle 6 m - vorgesehen werden. Die Leitern sollen so angeordnet werden, dass sie auf einer Seite zum Podest hochführen und der weitere Aufstieg von der anderen Seite des Podestes (sogenannte(s) Umsteigbühne oder Wechselpodest) aus erfolgt. Herunterklappbare Ruhepodeste sind zu vermeiden.

Aufstiege oder Zugänge sind gegen unbefugten Aufstieg zu sichern, z. B. mit einhängbaren, ca. 2 - 3 m langen Anlegeleitern anstelle einer bis zum Boden führenden Steigleiter oder über abschließbare Ausstiegs-Verhinderer.

Betretbare Dachflächen sind mit einem mindestens dreiteiligen Geländer - bestehend aus Handlauf, Knieleiste(n) und Fussleiste - mit mindestens 1,10 m Höhe gegen Absturz von Personen zu sichern.

Im Zweifelsfall regelt die Baugenehmigung sowohl bei Neubauten als auch bei Bestands-Silos die im konkreten Einzelfall geforderten Abmessungen.
ccc_3456_17.jpg
Abb. 5.15 und 5.16 Silodach mit Absturzsicherung und sicherheitsgerechter Ausführung des Leiterausstieges
ccc_3456_18.jpg
Abb. 5.17 und 5.18 Steigleiter mit Steigschutz und deren Verwendung

Alternativ zu Steigleitern mit Rückenschutz können auch Steigleitern mit Steigschutz Verwendung finden. Solche Leitern haben gegenüber der Ausführung mit Rückenschutz den Vorteil, dass der Aufstieg erleichtert wird und eine evtl. erforderliche Rettung von Personen aus großen Höhen leichter möglich wird. Das Anfügen und Lösen der Steigschutzeinrichtung muss von einem gesicherten Standplatz erfolgen.

Allerdings muss die steigende Person beim Besteigen Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) verwenden.

Geeignete PSAgA sind in diesem Fall ein zur Führung der Steigschutzeinrichtung zugeordnetes Auffanggerät und ein Auffanggurt nach DIN EN 361 mit vorderer Auffangöse bzw. Steigschutzöse.