DGUV Information 206-017 - Gut vorbereitet für den Ernstfall! Mit traumatischen Ereignissen im Betrieb umgehen.

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Anhang 2 - Prüfliste Psychotrauma der Unfallversicherung Bund und Bahn

Nr.PrüffrageEher JaEher Nein
1.Gefährdende Tätigkeiten, Arbeitsbereiche, Arbeitssituationen
1.1Ist weitgehend auszuschließen, dass Beschäftigte im Rahmen der Arbeitsaufgabe in außergewöhnlichen Situationen eingreifen und/oder Hilfe leisten müssen?
1.2Ist weitgehend auszuschließen, dass Beschäftigte außergewöhnliche Situationen als Beobachter, Zeugen oder Mitbetroffene passiv miterleben müssen?
1.3Sind Gewaltereignisse am Arbeitsplatz der Beschäftigten weitgehend auszuschließen?
2.Organisatorische Rahmenbedingungen zum Umgang mit Psychotraumagefährdungen
2.1Fördert das Unternehmen den offenen, sachlichen, konstruktiven Umgang mit dem Thema Psychotrauma?
2.2Ist die Vorgehensweise für den Umgang mit traumatisierenden Ereignissen geregelt?
2.3Sind die Vorgesetzten zum Thema Psychotrauma geschult?
2.4Werden belastende Ereignisse (außergewöhnliche Situationen und Gewaltereignisse) systematisch erfasst (z. B. im Verbandbuch) und ausgewertet?
2.5Wird bei Arbeitsunfähigkeit nach außergewöhnlichen Situationen und Gewaltereignissen ein möglicher Zusammenhang erwogen und dem Unfallversicherungsträger angezeigt?
3.Prävention
3.1Sind die Beschäftigten darüber informiert, dass möglicherweise Ereignisse in ihrem Tätigkeitsbereich vorkommen, die zu Traumatisierungen führen können?
3.2Werden die Beschäftigten über den Umgang mit möglichen Folgen traumatisierender Ereignisse unterrichtet?
3.3Sind technische Maßnahmen getroffen worden, um gewalttätige Übergriffe zu erschweren?
3.4Sind die Beschäftigten in Gewalt vermeidendem Verhalten und Konfliktlösung (z. B. Deeskalationstraining) geschult?
3.5Können Beschäftigte im Fall gewalttätiger Übergriffe schnell Hilfe erhalten?
4.Betreuung nach einem Ereignis
4.1Ist nach traumatisierenden Ereignissen eine Erstbetreuung (Psychologische Erste Hilfe) gesichert?
4.2Ist durch die Dienststelle/den Betrieb sichergestellt, dass bei Bedarf eine weitere Betreuung stattfindet, um eine Chronifizierung und posttraumatische Belastungsstörung zu vermeiden?
4.3Ist sichergestellt, dass bei Bedarf der Übergang zu Therapiemaßnahmen gewährleistet ist, um eine posttraumatische Belastungsstörung zu vermeiden?
4.4Ist für eine Wiedereingliederung der Beschäftigten bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit gesorgt?
Nr.Gefährdung/Belastung/MangelBeispielhafte LösungsansätzeVerweis
1.Gefährdende Tätigkeiten, Arbeitsbereiche, Arbeitssituationen
1.1Psychische TraumatisierungPräventions- und Betreuungskonzept entwickelnPsychotrauma/Psychische
Traumatisierung Außergewöhnliche
Situationen
1.2Psychische TraumatisierungPräventions- und Betreuungskonzept entwickelnPsychotrauma/Psychische
Traumatisierung Außergewöhnliche
Situationen
1.3Psychische TraumatisierungPräventions- und Betreuungskonzept entwickelnPsychotrauma/Psychische
Traumatisierung
Gewaltereignisse
2.Organisatorische Rahmenbedingungen zum Umgang mit Psychotraumagefährdungen
2.1Betroffene verschweigen oder verdrängen ihre Probleme
Präventions- und Betreuungsmaßnahmen werden nicht eingeführt und/oder nicht nachhaltig gewährleistet
Betriebsvereinbarung anstreben Ins Unternehmensleitbild einbeziehen Zielvereinbarung abschließen Thema in Arbeitsschutz einbinden Unterweisung durchführen Info-Veranstaltungen durchführen Informationen zum Thema Psychotrauma ins Intranet aufnehmenPsychotrauma/Psychische
Traumatisierung
2.2Fehlendes, unkoordiniertes Handeln, dadurch unsachgemäße oder fehlende Betreuung und fehlende Transparenz für die BetroffenenVorgehensweise und Verantwortlichkeit für den Umgang mit traumatisierenden Ereignissen klar festlegen
Präventions- und Betreuungskonzept installieren
2.3Fehleinschätzung des Verhaltens von Betroffenen
Geeignete Hilfe und Unterstützung bleiben aus
Fehlende Akzeptanz zum Themenbereich
Vorgesetzte schulen (z. B. anhand von Schulungsangeboten oder Selbstlernmaterial der Unfallversicherungsträger)
2.4Verbesserungsmöglichkeiten werden nicht erkannt
Anspruch auf Versicherungsleistungen geht verloren
In der Dienststelle systematisch erfassen (z. B. Eintrag in das Verbandbuch) und auswertenVerbandbuch
Außergewöhnliche Situationen Gewaltereignisse
2.5Unzureichende Behandlung
Versicherungsleistungen wie Beratung oder Behandlung werden nicht ausgeschöpft
Möglichen Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und belastenden Ereignissen erwägen
Frühestmöglich Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger senden
Außergewöhnliche Situationen Gewaltereignisse
3.Prävention
3.1Keine Vorbereitung möglich
Erhöhtes Risiko psychischer Traumatisierung
Mögliche Gefährdungen in Arbeitsplatzbeschreibung aufnehmen
Unterweisung durchführen
Informationen ins Intranet aufnehmen
3.2Fehleinschätzung des eigenen
Gesundheitszustandes
Mögliche Hilfsangebote werden nicht in Anspruch genommen
Unterweisung/Schulung durchführen
Anlaufstellen benennen
Selbsthilfemaßnahmen vermitteln
3.3Mangelhafte Prävention gegen gewalttätige Übergriffe
Beschäftigte fühlen sich unsicher
Zutritt oder räumliche Trennung der Beschäftigten von Kunden/Besuchern regeln
Gute Übersichtlichkeit und Beleuchtung von Parkplätzen und Zugängen gewährleisten
Überwachungs- oder Notrufeinrichtungen vorhalten
Schwere oder spitze Gegenstände und Waffen im Zugriffsbereich von Kunden/Besuchern vermeiden
3.4Ungeeignete, konfliktverschärfende Verhaltensweisen möglichBeschäftigte qualifizieren (z. B. durch Deeskalationstraining)Deeskalationstraining
3.5Zuspitzung der Situation durch Ausbleiben schneller Hilfe
Gefühl des Alleingelassenseins in der Notsituation
Hilfesystem installieren (z. B. Notruf, Kollegen, Wachschutz)
4.Betreuung nach einem Ereignis
4.1Notwendige schnelle Entlastung bleibt aus; dadurch Verschlimmerung des Gesundheitszustandes möglich
Kein Vertrauen des Betroffenen in die Unterstützung durch die Dienststelle/den Betrieb
Psychologische Erste Hilfe sicherstellen
Geeignete Beschäftigte in psychologischer Erster Hilfe schulen
Psychologische Erste Hilfe
4.2Unbemerkte Chronifizierung bestehender Symptome möglich
Posttraumatische Belastungsstörung
Weitere Betreuung organisieren (z. B. durch speziell ausgebildete Ansprechpartner oder Fachleute)Chronifizierung
Posttraumatische Belastungsstörung
4.3Mögliche Erkrankung wird nicht behandelt Posttraumatische Belastungsstörung
Dauerhafte Arbeits- und/oder Berufsunfähigkeit möglich
Auf Therapiemöglichkeiten hinweisen Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten und Unfallversicherungsträgern organisierenPsychotherapeut
Posttraumatische Belastungsstörung
4.4Fehlende Wiedereingliederung
Dauerhafte Arbeits- und/oder Berufsunfähigkeit droht
Speziell ausgebildete betriebliche Ansprechpartner einsetzen
Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten und Unfallversicherungsträgern organisieren
Psychotherapeut