DGUV Information 250-104 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.3 - 3.3 Praktisches Vorgehen

Die in den Wasser-, Luft- und Bodenanalysen festgestellten Gefahrstoffe sind anhand der Merkmale hohe Konzentration, Leichtflüchtigkeit und Haftvermögen an Partikel zu selektieren. Die so eingegrenzten Gefahrstoffe sind anhand der biologisch-toxikologischen Stoffeigenschaften wie Toxizität, krebserzeugende und erbgutschädigende Wirkung, Hautresorption und Hautschädigung zu gewichten. Daten, die bei der Durchführung der Eingrenzung und der Gewichtung der Gefahrstoffe wichtig sind, finden Sie in den im Literaturverzeichnis genannten Datenbanken.

Die so nach Relevanz geordnete Gefahrstoffliste dient als grundlegende Information für die Inhalte der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung, für den beratenden Beitrag der Arbeitsmedizinerin/des Arbeitsmediziners zur Gefährdungsbeurteilung und für die Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Die isolierte Betrachtung von Einzelsubstanzen hinsichtlich ihrer toxischen Eigenschaften bedeutet zwar wissenschaftlich gesehen eine nicht unproblematische Problemvereinfachung, andererseits liegen jedoch keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über die Wirkung von Gefahrstoffgemischen vor. Die Beurteilung relevanter Gefahrstoffe stellt daher momentan den einzig gangbaren Weg für eine medizinische Beurteilung und arbeitsmedizinische Betreuung dar.

Der Arbeitsmediziner/die Arbeitsmedizinerin sollte sich nicht scheuen, eine hinreichende Aufschlüsselung der vorhandenen Gefahrstoffgemische zu fordern. Die dabei häufig geäußerten Vorbehalte aufgrund von Kosten- und Zeitaufwand müssen zurückstehen, wenn es um die Gesundheit der Beschäftigten geht.