DGUV Information 250-104 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Auswahlverfahren

Für die Auswahl relevanter Gefahrstoffe sollten primär Überlegungen zu den potenziellen Aufnahmewegen und den Eigenschaften der Gefahrstoffe erfolgen. Nur Stoffe, die das Ziel ihrer schädigenden Wirkung in ausreichender Dosis erreichen, sind von Interesse. Durch die Oberflächenvergrößerung bei der Eröffnung kontaminierten Erdreiches (z. B. durch Bagger) können bevorzugt leicht flüchtige Gefahrstoffe über die Dampfphase Eigenschaften in die Atemluft gelangen. Stoffe, die ein hohes Adhäsionsvermögen an Staubpartikel besitzen, können bei Erdbauarbeiten, aber auch bei Rückbauarbeiten die Luft zusätzlich belasten.

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Abb. 1 Modell zur Eingrenzung der für die Gefährdungsbeurteilung relevanten Gefahrstoffe (siehe auch Tabelle)

Eine Schädigung wird dosisabhängig umso sicherer eintreten, je toxischer der Stoff ist. Als biologische Eigenschaft ist für das Kriterium "relevant" das Ausmaß der zu erwartenden Toxizität von Bedeutung. Wegen der schwerwiegenden Folgen sind krebserzeugende und reproduktionstoxische Gefahrstoffe sehr giftigen bzw. giftigen Stoffen gleichzustellen. Bei hautresorptiven Stoffen kann es zur Doppelbelastung kommen, wenn diese nicht nur über die Haut, sondern zusätzlich über die Atemwege aufgenommen werden. Eine erste Einschätzung der Schadstoffwerte aus den Boden- und Grundwasseruntersuchungen sollte deshalb unter dem Aspekt der in der folgenden Liste aufgeführten Kriterien erfolgen. Gefahrstoffe, die über die der Tabelle genannten Eigenschaften bezüglich Mobilität und "Gefährlichkeit" verfügen, sind als relevant für den Arbeitsschutz anzusehen. Obwohl hierbei die Dosisfrage nicht berücksichtigt ist, wird dennoch eine Reduzierung der teilweise umfangreichen Schadstoffliste auf einige wesentliche Parameter und die Erstellung einer Prioritätenliste ermöglicht.

Mobilität:gefährliche Eigenschaften:
  • (Leicht-) Flüchtigkeit

  • Haftvermögen an Partikel

  • giftig

  • sehr giftig

  • krebserzeugend

  • fortpflanzungsgefährdend

  • erbgutverändernd

  • hautresorptiv

  • hautschädigend

Tab. 1 Parameter zur Auswahl und Eingrenzung der für die toxischen und biologischen Wirkungen relevanten Gefahrstoffe

Zur Beurteilung der biologisch-toxikologischen sowie physikalisch-chemischen Eigenschaften eines Gefahrstoffes ist neben den Arbeitsplatzgrenzwerten entsprechende Fachliteratur aus der Toxikologie, der Chemie bzw. geeigneten Datenbanken (z. B. GESTIS, GisChem, BAuA) heranzuziehen. Als weitere Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung kann die TRGS 524 herangezogen werden. Unabhängig von der Konzentration sind die Gefahrstoffe aus dem Anhang der ArbMedVV als relevant anzusehen, da sie Pflicht- oder Angebotsvorsorgen nach sich ziehen.

Im zweiten Schritt sind die als relevant beurteilten Gefahrstoffe unter Beachtung der möglichen Aufnahmewege und Wirkungsorte einer semiquantitativen Einschätzung zu unterziehen. Es empfiehlt sich, die angegebenen Kontaminationsgrade zum Beispiel mit den Arbeitsplatzgrenzwerten bzw. Richt- oder Prüfwerten aus anderen Bereichen zu vergleichen.

Ein weiterer Informationszugewinn ergibt sich aus der Prüfung, inwieweit eine angegebene Bodenkontamination sich in ihrer Größe von der Hintergrundbelastung bzw. geogenen Belastung unterscheidet.

Allerdings darf bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht übersehen werden, dass beim Vorliegen polyvalenter Gefahrstoffgemische viele kleine Konzentrationen in ihrer Summe bzw. in ihrer Wechselwirkung auch eine gesundheitliche Relevanz erlangen können. So findet sich z. B. auf nahezu jeder Hausmülldeponie das krebserzeugende Gas Vinylchlorid, welches durch mikrobiologische Einflüsse aus den Altablagerungen entstehen kann.