DGUV Information 250-104 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen

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Anlage 2

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Notfallmanagement bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Grundsätzlich sind bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen alle präventiven Maßnahmen zum Notfallmanagement zu treffen, die auch auf "normalen" Baustellen üblicherweise notwendig sind (s. DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Darüber hinaus können abhängig vom ermittelten Gefährdungsprofil zusätzliche Vorkehrungen erforderlich sein. Mit Hinblick auf die besonderen Arbeitsbedingungen in kontaminierten Bereichen sowie deren häufig abgelegene Lokalisation sind dabei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
  1. [_]

    Sicherstellung der unverzüglichen Alarmierung externer Rettungskräfte:

    • Klärung möglicher Telefonverbindungen: Festnetz vorhanden? Handynetz vorhanden? Alternative: Funktelefone

    • Hinterlegung der Notrufnummer direkt am Telefon (z. B. Aufkleber)

    • Schulung aller Beschäftigten zur Notfallorganisation auf der Baustelle

  2. [_]

    Sicherstellung des unverzüglichen Eintreffens externer Rettungskräfte am Unfallort:

    • Vorabinformation der Rettungsleitstelle und der örtlichen Feuerwehr über Lokalisation, Zufahrtsmöglichkeiten und spezielle Gefährdungen auf der Baustelle

    • Organisation der Einweisung auf der Baustelle im Notfall

  3. [_]

    Sicherstellung ausreichender Dekontaminationsmöglichkeiten nach Gefahrstoffkontakt:

    • Vorhaltung einer ausreichenden Menge sauberen Wassers zur Dekontamination (auch zur Kühlung bei Verbrennungen erforderlich)

    • Bereithaltung von Augenduschen oder Augenspülflaschen

    • Gefahrstoffabhängig Vorhaltung spezieller Dekontaminationsmittel (z. B. Polyethylenglykol)

  4. [_]

    Sicherstellung der raschen Verfügbarkeit gefahrstoffbezogener, medizinischer Informationen:

    • Vorhaltung stoffbezogener, toxikologischer Informationen auf der Baustelle

    • Vorhaltung von Behandlungsprotokollen zur spezifischen Ersten Hilfe und ärztlichen Notfallbehandlung bei Vergiftungen mit den zu erwartenden Gefahrstoffen

    • Vorhaltung der Telefonnummern des Baustellenkoordinators, des betreuenden Arbeitsmediziners sowie der zuständigen Giftnotrufzentrale

    • Ausstattung aller Versicherten auf der Baustelle mit einem Notfallausweis (siehe DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche")

  5. [_]

    Sicherstellung der raschen Verfügbarkeit von Notfallmedikamenten und spezifischen Antidota, so weit aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erforderlich:

    • Klärung, welche Medikamente vom örtlichen Rettungsdienst auf den Rettungsfahrzeugen vorgehalten werden

    • Klärung der erwarteten Zeitdauer bis zum Eintreffen der externen Rettungskräfte

    • Klärung, innerhalb welcher Zeitspanne im Falle einer Vergiftung mit einer spezifischen Therapie begonnen werden muss

    • Vorhaltung eines Notfallkoffers mit den in Frage kommenden Notfallmedikamenten und Antidota auf der Baustelle, sofern eine rechtzeitige Verfügbarkeit nicht anderweitig sichergestellt werden kann

    • Schulung der Ersthelfer bezüglich spezieller Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftungen mit den zu erwartenden Gefahrstoffen