DGUV Information 250-104 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen

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Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
(DGUV Information 250-104)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Juni 2015

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InhaltsübersichtAbschnitt
Ziele des Leitfadens
Rechtsgrundlagen1
Gefährdungsbeurteilung2
Mitwirkung der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung2.1
Beratung zur stofflich-toxikologischen Situation auf der Baustelle2.1.1
Beratung zur Auswahl expositions- bzw. gefährdungsmindernder Arbeitsverfahren2.1.2
Beratung zum Einfluss der Umgebungsbedingungen auf Exposition bzw. Gefährdung2.1.3
Beratung zur Auswahl geeigneter PSA2.1.4
Beratung zur zusätzlichen Gefährdung bei Einsatz belastender "Persönlicher Schutzausrüstung"2.1.5
Relevante Gefahrstoffe3
Datenbasis3.1
Auswahlverfahren3.2
Praktisches Vorgehen3.3
Vorsorge4
Rahmenbedingungen4.1
Untersuchungsabläufe und -inhalte4.2
Zeitlicher Ablauf der Vorsorgen4.2.1
Empfehlungen zum Untersuchungsinhalt4.2.2
Erweiterung des Untersuchungsumfanges4.2.3
Vorsorgebescheinigung4.2.4
Biomonitoring4.3
ChecklisteAnlage 1
ChecklisteAnlage 2
LiteraturAnlage 3

Ziele des Leitfadens

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Der Leitfaden wendet sich in erster Linie an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die Beschäftigte arbeitsmedizinisch betreuen, die Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchführen. Er soll sie in die Lage versetzen,

ccc_3454_02.jpgdie Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen fachlich fundiert zu beraten,
ccc_3454_03.jpgdie Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bei der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung zu unterstützen,
ccc_3454_04.jpgdie erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungsinhalte unterschiedlicher DGUV Grundsätze so zusammensetzen zu können, dass der organisatorische Aufwand für die Untersuchung möglichst klein bleibt und trotzdem keine wesentlichen Untersuchungsinhalte ausgelassen werden.

Hierzu zeigt der Leitfaden einen praktikablen Weg auf. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt findet ebenfalls Hinweise, wie die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens zum vorgesehenen Projekt im Bereich der kontaminierten Bereiche auf Plausibilität geprüft werden kann.

Der im Leitfaden vorgezeichnete Weg führt über die Erfassung oder Abschätzung der zu erwartenden Gefahrstoffe auch zu den Inhalten der erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge