Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Betreuung bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen
(DGUV Information 250-104)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Juni 2015
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Ziele des Leitfadens | |
Rechtsgrundlagen | 1 |
Gefährdungsbeurteilung | 2 |
Mitwirkung der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung | 2.1 |
Beratung zur stofflich-toxikologischen Situation auf der Baustelle | 2.1.1 |
Beratung zur Auswahl expositions- bzw. gefährdungsmindernder Arbeitsverfahren | 2.1.2 |
Beratung zum Einfluss der Umgebungsbedingungen auf Exposition bzw. Gefährdung | 2.1.3 |
Beratung zur Auswahl geeigneter PSA | 2.1.4 |
Beratung zur zusätzlichen Gefährdung bei Einsatz belastender "Persönlicher Schutzausrüstung" | 2.1.5 |
Relevante Gefahrstoffe | 3 |
Datenbasis | 3.1 |
Auswahlverfahren | 3.2 |
Praktisches Vorgehen | 3.3 |
Vorsorge | 4 |
Rahmenbedingungen | 4.1 |
Untersuchungsabläufe und -inhalte | 4.2 |
Zeitlicher Ablauf der Vorsorgen | 4.2.1 |
Empfehlungen zum Untersuchungsinhalt | 4.2.2 |
Erweiterung des Untersuchungsumfanges | 4.2.3 |
Vorsorgebescheinigung | 4.2.4 |
Biomonitoring | 4.3 |
Checkliste | Anlage 1 |
Checkliste | Anlage 2 |
Literatur | Anlage 3 |
Ziele des Leitfadens
Der Leitfaden wendet sich in erster Linie an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die Beschäftigte arbeitsmedizinisch betreuen, die Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchführen. Er soll sie in die Lage versetzen,
die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen fachlich fundiert zu beraten, | |
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die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bei der arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung zu unterstützen, | |
die erforderlichen arbeitsmedizinischen Untersuchungsinhalte unterschiedlicher DGUV Grundsätze so zusammensetzen zu können, dass der organisatorische Aufwand für die Untersuchung möglichst klein bleibt und trotzdem keine wesentlichen Untersuchungsinhalte ausgelassen werden. |
Hierzu zeigt der Leitfaden einen praktikablen Weg auf. Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt findet ebenfalls Hinweise, wie die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens zum vorgesehenen Projekt im Bereich der kontaminierten Bereiche auf Plausibilität geprüft werden kann.
Der im Leitfaden vorgezeichnete Weg führt über die Erfassung oder Abschätzung der zu erwartenden Gefahrstoffe auch zu den Inhalten der erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge