DGUV Information 211-040 - Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen Technische Rahmenkriterien

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Fahrzeugintegration - gerätespezifischer Teil

Im Bedarfsfall sollte möglichst auf eine Integrationslösung der Fahrzeughersteller zurückgegriffen werden, da diese auf wesentliche sicherheitstechnische und meist auch ergonomische Kriterien hin überprüft wurde. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine solche "Snap-In-Lösung" bei der das Smartphone nicht nur fest und sicher verstaut, sondern auch eine direkte Kopplung an die Bordelektronik gewährleistet ist. Dadurch kommt es zu einer automatischen Radiolautstärkenabsenkung bei Anrufen, zu einer Tonausgabe über die Fahrzeuglautsprecher, zu einer Bedienung des Smartphones durch die Bedienelemente des Fahrzeugs selbst und vielem mehr. Auch die Strahlenbelastung für die Insassen reduziert sich durch eine Kopplung des Gerätes an eine Außenantenne deutlich.

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Abb. 1 Snap-In-Lösung zur Fahrzeugintegration von Smartphones

Die Integration von Mobiltelefonen birgt immer die Gefahr von Ablenkungen von der Fahraufgabe und möglicherweise sogar Sichtbehinderungen durch ungünstige Positionierungen des Einbaus im Sichtfeld. Freisprecheinrichtungen schützen nur vor visueller aber nicht vor kognitiver Ablenkung.

Idealerweise sollte auf jegliche Form von Telefonaten am Fahrerarbeitsplatz während der Fahrt verzichtet werden.

Die Nutzung des Smartphones als Navigationsgerät ist nicht zu empfehlen. Die Displays der Geräte sind sehr ungünstig, die Sprachausgabe über die Lautsprecher unzureichend, der GPS-Empfänger oft nicht ausreichend und die typischen Befestigungen im Sichtbereich des Fahrzeugführers sind nicht akzeptabel.