DGUV Information 213-728 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen

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Abschnitt 3 - 3 Begriffsbestimmungen

Begriffe werden so verwendet, wie sie im Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung, der Biostoffverordnung und der Gefahrstoffverordnung [8] bestimmt sind. Zusätzliche Begriffsdefinitionen sind im Folgenden beschrieben:

95 %-Wert und 50 %-Wert:

Statistischer Wert, der von einem bestimmten Prozentsatz der Messergebnisse einer Stichprobe unterschritten wird. Der 95 %-Wert gibt den Konzentrationswert an, unterhalb dessen 95 % aller Messwerte eines Kollektivs liegen. Der 50 %-Wert gibt den Konzentrationswert an, unterhalb dessen 50 % aller Messwerte eines Kollektivs liegen.