DGUV Information 213-046 - Verarbeiten von Schaumstoffklebern

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Abschnitt 7.1 - 7.1 Gesundheitsgefährdungen

Ergebnisse von Expositionsmessungen

Die Auswertung vorliegender Konzentrationsmessungen der Lösemittel an entsprechenden Arbeitsplätzen ergab, dass selbst bei additiver Bewertung die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten wurden.

Allerdings muss bei einer Verwendung unter ungünstigen Bedingungen wie großflächige Verarbeitung, enge Räume, unzureichende Belüftung, mit einer Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte gerechnet werden.

Gefährdungen durch Einatmen

Lösemitteldämpfe können zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Benommenheit und Nervenschädigungen führen.

Gefährdungen durch Hautkontakt

Hautkontakt ist nach Möglichkeit zu vermeiden.. Die in den Klebern und Reinigern enthaltenen Lösemittel entfetten die Haut und führen zu rissiger und spröder Haut. Es sind auch Stoffe enthalten, die durch die Haut aufgenommen werden können (hautresorptive Stoffe).

Gefährdungen der Augen

Es besteht die Gefahr einer Schädigung der Augen zum Beispiel durch herabtropfenden Kleber beim Einstreichen über Kopf und durch Spritzer der Reiniger.