DGUV Information 213-046 - Verarbeiten von Schaumstoffklebern

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 8.4 - 8.4 Persönliche Schutzmaßnahmen

8.4.1 Atemschutz

Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte ist Atemschutz zu tragen. Dies kann insbesondere bei Tätigkeiten in engen Räumen, z.B. im Schiffsbau der Fall sein. Die lösemittelhaltigen Kleber enthalten Gemische mit Anteilen von Aceton und Methylpentan (iso-Hexan). Daher ist es notwendig, ein von der Umgebungsluft unabhängiges Atemschutzgerät (z.B. Frischluft-Schlauchgerät, mit oder ohne Gebläse) zu verwenden. Es dürfen deshalb keine Atemschutzmasken mit Filter AX getragen werden (Gefahr der gegenseitigen Verdrängung der Stoffe vom Filter).

8.4.2 Handschutz

Hautkontakt ist nach Möglichkeit zu vermeiden, z.B. durch eine saubere Arbeitsweise. Die Hersteller der Kleber bieten zum Erlernen dieser Arbeitsweise entsprechende Anwenderschulungen an.

Kann Hautkontakt nicht vermieden werden, ist geeigneter Handschutz zu tragen. Untersuchungen unterschiedlicher Handschuhmaterialien (Naturlatex, Neopren, Neopren-Nitril, Nitril, Viton und Butyl) ergaben, dass nur Butylhandschuhe ab 0,5 mm Stärke gegenüber den in den Klebern und Reinigern verwendeten Lösemitteln einen ausreichenden Schutz bieten. Andere Handschuhmaterialien wurden nach relativ kurzer Zeit durchdrungen. Da die 0,5 mm starken Butylhandschuhe benutzerunfreundlich (zu steif) sind, wird empfohlen, diese Handschuhe nur bei nicht vermeidbarem intensivem Kontakt zu Klebern und Reinigern zu tragen.

Als Spritzschutz und bei lösemittelfreien /-armen Klebern können Einmalhandschuhe aus Nitril verwendet werden. Sie sind jedoch sofort zu wechseln, wenn Kleber oder Reiniger auf die Handschuhe gelangen.

Folgendes ist zu beachten:

  • Niemals Lederhandschuhe verwenden. Lederhandschuhe bieten keinen Schutz gegenüber Lösemitteln.

  • Einmalhandschuhe nur als Spritzschutz sowie bei lösemittelarmen /-freien Klebern verwenden.

  • Niemals Schutzhandschuhe über schmutzige oder feuchte Hände anziehen.

  • Handschuhe so oft wie nötig wechseln. Handschuhe maximal für eine Schicht verwenden.

  • Nie Handschuhe verwenden, die innen verunreinigt sind.

  • Nie beschädigte, aufgequollene oder verfärbte Handschuhe verwenden.

  • Zur Vermeidung von übermäßigem Schwitzen im Inneren der Handschuhe können Baumwollhandschuhe zum Unterziehen benutzt werden. Gegebenenfalls kann auch vor dem Anziehen der Handschuhe ein gerbstoffhaltiges Hautschutzpräparat aufgetragen werden.

  • Vermeiden Sie beim Ausziehen der Handschuhe den Kontakt zwischen Handschuhaußenseite und der ungeschützten Haut.

8.4.3 Hautschutz

Vor der Verarbeitung von Klebern und Reinigern ist ein Hautschutzplan in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt aufzustellen und aufzuhängen. Die Anwendung von Hautschutzmitteln ist auf das Arbeitsverfahren abzustimmen, da eine gleichzeitige oder vorherige Einwirkung von Hautschutz- oder Hautpflegemitteln zu einer verstärkten Aufnahme von Gefahrstoffen durch die Haut führen kann. Dies gilt insbesondere für das in den Klebern und Reinigungsmitteln enthaltene hautresorptive 2-Butanon.

8.4.4 Augenschutz

Bei großflächigem Verarbeiten und bei Arbeiten über Kopf ist eine dicht schließende Schutzbrille (EN 166) zu tragen.

8.4.5 Schutzkleidung

Bei Verschmutzungsgefahr und bei Arbeiten über Kopf sind bei lösemittelhaltigen Klebern Schutzanzüge Typ 5/6 mit Kapuze zu tragen (empfohlen werden Einmalschutzanzüge). Im Bedarfsfall sind antistatische Schutzanzüge zu tragen (Explosionsschutzmaßnahme).

8.4.6 Fußschutz

An den Montagearbeitsplätzen bzw. auf Baustellen ist im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Fußschutz zu benutzen. Der Fußschutz soll auch über antistatische Eigenschaften verfügen (Explosionsschutzmaßnahme). Dies wird z.B. durch einen Sicherheitsschuh S3 erfüllt.