DGUV Information 213-046 - Verarbeiten von Schaumstoffklebern

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Verarbeiten von Schaumstoffklebern
(DGUV Information 213-046)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: März 2015

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkungen1
Anwendungsbereich2
Pflichten des Arbeitgebers3
Pflichten der Beschäftigten4
GHS-Kennzeichnung5
Gefährliche Inhaltsstoffe6
Mögliche Gefährdungen - Gefährdungsbeurteilung7
Gesundheitsgefährdungen7.1
Gefährdungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften7.2
Schutzmaßnahmen8
Ersatzstoffe/Ersatzverfahren8.1
Technische Schutzmaßnahmen8.2
Organisatorische Schutzmaßnahmen8.3
Persönliche Schutzmaßnahmen8.4
Hygienemaßnahmen8.5
Arbeitsmedizinische Vorsorge9
Beschäftigungs- und Verwendungsverbote10
Muster eines HautschutzplansAnlage 1
Beispielhafter Auszug geeigneter Produkte und Hersteller von HautschutzmittelnAnlage 2
Betriebsanweisung für die kleinflächige Verarbeitung von Schaumstoffklebern (Entwurf)Anlage 3
Betriebsanweisung für die großflächige Verarbeitung von Schaumstoffklebern (Entwurf)Anlage 4
Liste zitierter RechtsquellenAnlage 5
Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zum ExplosionsschutzAnlage 6