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Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit - Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BekBS 1114)

Vom 6. März 2015 (GMBl S. 331, 542)

Gemäß § 21 Absatz 4 der am 1. Juni 2015 in Kraft tretenden Betriebssicherheitsverordnung (BGBl. I S. 49) macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Erkenntnis bekannt:

  • Bekanntmachung zur Betriebssicherheit BekBS 1114 "Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"

Ausgabe: März 2015

Bekanntmachungen zur BetriebssicherheitAnpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von ArbeitsmittelnBekBS 1114

Die Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

InhaltAbschnitt
Anwendungsbereich1
Stand der Technik zum Zeitpunkt des erstmaligen Verwendens2
Stand der Technik beim Verwenden von Arbeitsmitteln3
Beispiele4
Literatur5