DGUV Grundsatz 311-002 - Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsschutzmanagementsysteme Verfahrensgrundsatz für die Beratung und Begutachtung

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Prüfung der Bestandsaufnahme bzw. des Selbstchecks

Vor der Begutachtung durch den UV-Träger sorgt das Unternehmen für eine Überprüfung seiner Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 1 durch

  • eine interne Bestandsaufnahme/einen Selbstcheck durch das Unternehmen (z. B. mittels einer Handlungshilfe des UV-Trägers, des NLF, des einfachen Selbstchecks in Anlage 2 oder des GDA ORGAchecks, ergänzt durch managementrelevante Inhalte des NLF) und/oder

  • eine externe Bestandsaufnahme im Unternehmen, gegebenenfalls im Rahmen einer vorherigen Beratung durch den UV-Träger.

Im Rahmen der Begutachtung durch den UV-Träger werden die Ergebnisse dieser Überprüfung und der daraus abgeleitete Maßnahmenplan des Unternehmens geprüft.

Erstmalige Überprüfung des vorhandenen Arbeitsschutzmanagements nach 2.9 NLF