Abschnitt 3.3 - 3.3 Prüfung der Bestandsaufnahme bzw. des Selbstchecks
Vor der Begutachtung durch den UV-Träger sorgt das Unternehmen für eine Überprüfung seiner Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 1 durch
eine interne Bestandsaufnahme/einen Selbstcheck durch das Unternehmen (z. B. mittels einer Handlungshilfe des UV-Trägers, des NLF, des einfachen Selbstchecks in Anlage 2 oder des GDA ORGAchecks, ergänzt durch managementrelevante Inhalte des NLF) und/oder
eine externe Bestandsaufnahme im Unternehmen, gegebenenfalls im Rahmen einer vorherigen Beratung durch den UV-Träger.
Im Rahmen der Begutachtung durch den UV-Träger werden die Ergebnisse dieser Überprüfung und der daraus abgeleitete Maßnahmenplan des Unternehmens geprüft.
Erstmalige Überprüfung des vorhandenen Arbeitsschutzmanagements nach 2.9 NLF